Eltern/Kinder

Wohngeldanspruch für einkommensschwache Haushalte

  • Der Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) ist abhängig vom Familieneinkommen, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder. Das Wohngeld muss damit für jeden Einzelfall des Haushaltes ermmittelt werden.

    Auf den Bezug von Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen.

    Änderungen durch die Wohngeldreform 2016:

    • Die Wohngeldleistungen (Tabellenwerte) wurden um durchschnittlich 39 % erhöht.
    • Die Miethöchstbeträge wurden angepasst: Angepasst an die regional vorherrschende Durchschnittsmiete wurden die Miethöchstbeträge (höchste bezuschussungsfähige Miete) angehoben. Da die Durchschnittsmieten in Deutschland stark variieren, wurden auch die Miethöchstbeträge in unterschiedlicher Höhe angepasst.
    • Mietstufen wurden neu festgelegt: Je nach Mietniveau wurden alle Gemeinden und Kreise einer der sechs Mietstufen neu zugeordnet. Die Miethöchstbeträge sind von der jeweiligen Mietstufe abhängig.

    Hier der Link zum Internetportal wohngeld.org

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