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img_01Lohnsteuerhilfevereine vertreten im Rahmen einer Mitgliedschaft die   steuerlichen Interessen von Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären,   Arbeitslosen und Auszubildenden vor der Finanzverwaltung.

Dies von der Erstellung der Einkommensteuererklärung bis zur Beratung zum Kindergeld, der Riesterförderung oder zum Eigenheimerwerb.

Die Beratungsbefugnis ist im § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. 
Die Beratungsleistungen werden vertrauensvoll im persönlichen Gespräch erbracht. Qualifizierte Mitarbeiter, regelmäßige Schulungen sowie in- und externe Qualitätssicherungsnormen garantieren die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber den Finanzbehörden.

Gegen die Folgen aus fehlerhafter Beratungsleistungen wurden   Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen abgeschlossen.   
Der Lohnsteuerhilfeverein haftet für Schlechtberatung. Dies im Gegensatz zur Finanzverwaltung (ELSTER).

Die Überwachungsbehörde der Lohnsteuerhilfevereine ist die zuständige Oberfinanzbehörde am Sitz des Vereins.

Alle Leistungen des Vereins sind mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr abgegolten. Es werden keine weiteren Gebühren erhoben.

Der Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. besteht seit dem Jahr 1982. Die Anfang der 90er Jahre in Ostdeutschland eröffneten Beratungsstellen und gewonnen Mitglieder wurden im Jahre 2006 mit dem Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.  eigenständig. Zwischen beiden Vereinen besteht eine enge Kooperation.
 
Aktuell: Statement des Vorstandsvorsitzenden zur Frage "Steuererklärung selbstgemacht?"

Vereinsleistungen im Detail...

 

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein – wofür braucht man ihn?

Jahr für Jahr verzichten Arbeitnehmer auf tausende von Euros an zuviel bezahlter Steuer oder nicht gewährter Steuervergünstigungen! Dies nur weil sie mit der Fülle der steuerrechtlichen Vorschriften und Erklärungen nicht mehr zu recht kommen oder ihre Ansprüche vereinüberhaupt nicht kennen. Der Gesetzgeber „erfindet“ jährlich neue und komplizierte – Formulare um die wirtschaftlichen Lebensumstände seiner Bürger zu erforschen und um diese mit Steuern zu belasten.

Die Abfragen in den Steuerformularen „durchleuchten“ den Bürger und plausibilisieren gleichzeitig seine Angaben.

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