Eltern/Kinder

Wichtige Informationen zur Berufsausbildungsförderung nach dem BAFÖG:

  • Der BAföG-Höchstsatz ändert sich ab dem Wintersemester 2022/2023 auf 934 € monatlich (bisher 861 €) und gilt für einen auswärtig untergebrachten Studenten.

    In einem dauerhaften Nebenjob dürfen BAföG-Empfänger monatlich 450 € (ab 01.10.2022: 520 €) hinzuverdienen.

    Weitere Infos zum BAföG im Internet unter:

    –   www.BAföG.de

    –   www.bafoeg-aktuell.de

    –   BAföG-Rechner – BAföG beantragen leicht gemacht

    Tipp: Die Zinsaufwendungen für Darlehensrückzahlungen für erhaltenes Meister BAFÖG können Werbungskosten oder ggf. auch Betriebsausgaben darstellen und damit steuermindernd berücksichtigt werden. Das BAFÖG selbst ist gem. § 3 NR. 11 EStG steuerfrei.

    Stand Juli 2022

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