Steuertipps

 

Steuer-Identifikationsnummer

Bis zum Ende des Jahres 2008 wurde allen in Deutschland gemeldeten Bürger (ca. 80 Mio) durch das Bundeszentralamt für Steuern eine persönliche Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Die Nummer wird nunmehr von Geburt an erteilt und gilt ein Leben lang. Dies auch, wenn zunächst noch überhaupt keine Steuererklärung abzugeben ist.

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern die keine verschlüsselte Informationen enthalten. Zu dieser Steuer-ID werden folgende Daten gespeichert:

Familienname,

frühere Namen,

Vornamen,

Doktorgrad,

Tag und Ort der Geburt,

Geschlecht,

aktuelle bzw. letztbekannte Anschrift,

zuständige Finanzbehörde,

Sterbetag

Weitere Daten werden nicht gespeichert. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem der Steuerpflichtige verstorben ist gelöscht.

Nach Erhalt des Mitteilungsschreibens sind diese Daten vom Betroffenen zu prüfen und ggf. Fehler bei der Absendestelle des Schreibens anzuzeigen.

Mittelfristig wird diese Steuer-ID die bisherige Steuer-Nummer sowie andere Zuordnungsnummern für staatliche Zulagen, wie beispielsweise beim Kindergeld etc., ablösen.

Für eine Übergangszeit muss nun neben der neuen Steuer-ID auch noch die bisherige Steuernummer angegeben werden.

Auch wenn beim Bundeszentralamt zu der Steuer-ID nur die wenigen angeführten Daten gespeichert werden, erfolgt durch die Zuordnung von Informationen unterschiedlichster Behörden auf diese Steuer-ID eine eindeutige Identifizierung und Zusammenführung von Informationen. Genau des ist der Zweck der neuen Steuer-ID – die eindeutige Identifikation des Steuerbürgers. Nahezu alle Zahlungen an Bürger angefangenen vom Arbeitslohn, über Zinsen bis zu Renten und Auszahlungen aus Lebensversicherungen können heute nur noch mit Angabe der persönlichen Steuer-ID geleistet werden. Darüber hinaus erfolgt hierzu ein Datenaustausch zwischen dem Leistenden und den Finanzbehörden statt.

Was passiert wenn die Steuer-ID verloren wurde?

Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer kann beim Bundeszentralamt für Steuern auf verschiedenen Wegen erfragt werden:

Am einfachsten über das Formular Anforderung der Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern aus.

Oder, via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Oder, via Briefpost beim Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.

Erfragen Sie dort Ihre persönliche Steuer-ID und geben Sie ihre vollständige Anschrift und ihren Geburtstag und das Geburstort an.

Dieter P. Gonze, Stb.

2.12.2014

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