Was kann der Verein für seine Mitglieder leisten ?

Lohnsteuerhilfevereine sind zur steuerlichen Beratung ihrer Mitglieder

im Rahmen der Regelungen des § 4 Nr. Steuerberatungsgesetz berechtigt.

Zum Nachlesen des Gesetzestextes im Wortlaut klicken Sie bitte hier!

 

   

Erstellung der Einkommensteuererklärung!

Sie vereinbaren am besten telefonisch einen Beratungstermin. Unter dem Menubutton Belege finden Sie eine Aufstellung über die mitzubringenden Belege.  Aber keine Angst! - Fehlende Belege können nachgereicht werden. Gemeinsam mit unserem Fachberater wird dann die Einkommensteuererkärung mit Hilfe von edv-gesteuerten interaktiven Kontrollsystemen und erprobten Arbeitsabläufen zur Qualitätssicherung erstellt.

 

Alle Fragen werden im persönlichen Gespräch erörtert und beantwortet.  Das Beratungsergebnis wird Ihnen ausführlich erläutert. Die Steuererklärung wird gedruckt und direkt an das Finanzamt übersandt. Eine Steuerberechnung oder auf Wunsch eine Zweitschrift der Erklärung wird Ihnen für Ihre Unterlagen übergeben.

 

(Foto: Andreas Schüttler, Stbv.

im Beratungsgespräch in Leipzig)


 

   

Mitgliederberatung via INTERNET!

Sie sind die ganze Woche geschäftlich auf Achse und wollen Ihre wertvolle Freizeit anders nutzen! Kein Problem, nach der Aufnahme als Vereinsmitglied können wir Sie via Internet beraten.
Zunächst ist ein Telefonat mit einem unserer "Internet-Beraterin" notwendig. Diese erreichen Sie Montags bis Samstags unter der Ruf-Nummer 03431 / 579 579. Wir beantworten Ihnen alle Fragen zur Mitgliedschaft und senden Ihnen dann auf Wunsch das Beitrittsformular zu.
Nach dem das von Ihnen und ggf. Ihrem Ehegatten unterzeichnete Formular an uns zurückgesandt und der erste Mitgliedsbeitrag mit Aufnahmegebühr entrichtet wurde, kann es losgehen.
Steuerfachfragen können per E-Mail oder telefonisch gestellt werden. Wir beantworten Ihre Fragen im Rahmen unserer Beratungsbefugnis. Zur Erstellung der Einkommensteuererklärung senden Sie uns die notwendigen Belege per Post. Am besten per Einschreiben. Unter dem Menubutton "Belege" finden Sie eine Aufstellung über die von uns benötigten Belege.
Jetzt wird der Fall von uns bearbeitet. Natürlich wird Ihnen ein fester Ansprechpartner zugeteilt. Fragen werden Ihnen telefonisch oder per E-Mail gestellt. Zwischenergebnisse etc. können ebenfalls per E-Mail oder Telefax übersandt werden.
Die fertiggestellte Einkommensteuererklärung nebst ausführlichen Erläuterungen wird Ihnen per Einschreiben übersandt. Die Steuererklärung kann dann - nach Ihrer Prüfung und Unterschrift - direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden.

 

 

   

Beratungen zum Kindergeldanspruch, zur Arbeitnehmersparzulage, Altersvorsorgebeiträgen wie Riesterrente, Steueroptimierung beim Erwerb eines Eigenheims u.s.w.!

Im Rahmen der Beratungsbefugnis werden auch alle Randgebiete der Arbeitnehmerberatung behandelt. Hierzu gehört das Überprüfen der Ansprüche auf Kindergeld, nach dem Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbauprämie und die Erstellung des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung.
Natürlich umfasst dies auch die Beratung zum Neubau und Erwerb Ihres Eigenheimes oder Ihrer Eigentumswohnung. Von der ehemaligen  Eigenheimzulage- und Investitionszulageregelung, der Förderung zum Denkmalschutz bis zur steueroptimierten Gestaltung beim Mehrfamilienhaus, reicht hier der Themenbereich. Gerade bei Beratungen im Vorfeld lassen sich hier teure Fehler vermeiden und Steuern sparen.

 



   

Aktive Gestaltungsberatung zur Minimierung der Steuerlast und zum Erhalt weiterer Vergünstigungen!

Ihre Mitgliedschaft in unserem Verein verstehen wir als Auftrag zu Minimierung Ihrer Steuerlast und zur Ausschöpfung aller Arbeitnehmervergünstigungen.

Alle steuer- und subventionsrelevanten Entscheidungen besprechen wir mit Ihnen im Vorfeld. Gerade durch eine günstige Gestaltungsberatung können erhebliche Vorteile zum Beispiel beim Erwerb oder der Übertragung von Wohneigentum, dem beruflich bedingten Umzug oder doppelten Haushalt, der Unterstützung von Familienangehörigen etc. erzielt werden. Beispielsweise können ungeschickte Fallgestaltungen im Bereich des Kindergeldes oder dem Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu Steuernachteilen von mehreren tausend EURO führen. Nachträglich lässt sich hier häufig nichts mehr "reparieren".  Die Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereines Hessen e.V. werden laufend über die aktiven Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung geschult. Siehe hierzu auch unsere Menubuttons "Aktuelle Steuerinfos".

 

(Foto links: Vorstandsvorsitzender Dieter P. Gonze, Steuerberater)

 

 


 

   

Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei den Finanzbehörden

und der Kindergeldkasse!

Mit der Beitrittserklärung erteilen Sie uns eine Vollmacht die uns zu Ihrer Vertretung vor den Finanzbehörden berechtigt. Die Steuerbescheide werden direkt zu uns gesandt und nach Prüfung an Sie weitergeleitet. Damit können Sie keine Frist versäumen. Die Wahrung der Einspruchsfrist ist allein unsere Aufgabe! Wir führen für Sie das Rechtsbehelfsverfahren, nötigenfalls bis zum Bundesfinanzhof, durch. Der LOHI Sachsen e.V. führt in Kooperation mit dem LOHI Hessen e.V. jährlich mehrere hundert Einspruchsverfahren und ca. 10 - 20 Finanzgerichtsklagen für seine Mitglieder. Nach unserer internen Statistik führen über 70% unserer Einspruchsverfahren und ca. 40% der Finanzgerichtsklagen zum Erfolg!

   

Info-Hotline zur Beantwortung von Fachfragen der Mitglieder!

Auch während des Jahres haben unsere Mitglieder immer die eine oder andere Frage, die sie bewegt:

Stimmt die Steuerklasse?

Was ist mit dem Kindergeld bei eigenem Einkommen der Kinder?
Was muss ich beim Hausbau beachten? - Kann ich die Belastung tragen ? - Wie hilft mir der Staat ? , Soll ich was für meine Altersvorsorge tun ? - Arbeitsplatzwechsel / Umschulung ! - Was kann ich steuerlich noch geltend machen ? - Ich lebe von meinem Ehegatten getrennt. Welche steuerliche Folgen hat dies ?, u.s.w.

Vieles lässt sich bereits durch ein kurzes Telefonat klären.

Unseren Mitgliedern steht hierzu die örtliche Beratungsstelle gern zur Verfügung.

 

(Foto links: Beratungsstelle Döbeln)


 

   

Vertretung der Arbeitnehmerinteressen bei den Länder- und Bundesfinanzbehörden!
Die Lohnsteuerhilfevereine, vertreten durch ihre Berufsverbände, setzen aufgrund ihrer hohen Mitgliederzahl Arbeitnehmeransprüche bei den Länder- und Bundesfinanzbehörden durch.
Die Vertreter der Bundesverbände werden im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahren angehört.
Der Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. ist seit 1984 Mitglied im Bundesverband der Lohnsteuerhilfeverein (kurz: BDL).

Der Bundesverband informiert auch über die Arbeit der Lohnsteuerhilfevereine und verfügt über ein bundesweites Beratungsstellenverzeichnis der Mitgliedsvereine. Der Zugriff erfolgt via Internet über die Postleitzahl Ihres Wohnortes.

Anfrage/Link über: BDL-ONLINE.DE

Foto: Dipl. Ökonom Georg Fahrenschon (MdB, Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages) auf der BDL Jahrestagung 2006 in Potsdamn im Gespräch mit dem Vorsitzenden der im BDL vertretenden Lohnsteuerhilfevereine.


*** Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V. - Tel. 03431 / 579 579 ***
*** Stand 2. 6.2006 - www.lohi-sachsen.de ****