Was kann der Verein für seine Mitglieder leisten ?
Lohnsteuerhilfevereine sind zur steuerlichen Beratung ihrer Mitglieder
im Rahmen der Regelungen des § 4 Nr. Steuerberatungsgesetz berechtigt.
Zum Nachlesen des Gesetzestextes im Wortlaut klicken Sie bitte hier!
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Erstellung der Einkommensteuererklärung! Sie vereinbaren am besten telefonisch einen Beratungstermin.
Unter dem Menubutton Belege finden Sie eine Aufstellung über die
mitzubringenden Belege. Aber
keine Angst! - Fehlende Belege können nachgereicht werden. Gemeinsam mit
unserem Fachberater wird dann die Einkommensteuererkärung mit Hilfe von
edv-gesteuerten interaktiven Kontrollsystemen und erprobten
Arbeitsabläufen zur Qualitätssicherung erstellt. Alle Fragen werden im persönlichen Gespräch
erörtert und beantwortet.
Das Beratungsergebnis wird Ihnen ausführlich erläutert.
Die Steuererklärung wird gedruckt und direkt an das Finanzamt übersandt.
Eine Steuerberechnung oder auf Wunsch eine Zweitschrift der Erklärung
wird Ihnen für Ihre Unterlagen übergeben. |
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(Foto: Andreas Schüttler, Stbv. im Beratungsgespräch in Leipzig)
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Mitgliederberatung via INTERNET! Sie sind die ganze Woche geschäftlich auf Achse und wollen
Ihre wertvolle Freizeit anders nutzen! Kein Problem, nach der Aufnahme als
Vereinsmitglied können wir Sie via Internet beraten. |
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Beratungen zum Kindergeldanspruch, zur Arbeitnehmersparzulage,
Altersvorsorgebeiträgen wie Riesterrente, Steueroptimierung beim Erwerb
eines Eigenheims u.s.w.! Im Rahmen der Beratungsbefugnis werden auch alle Randgebiete der
Arbeitnehmerberatung behandelt. Hierzu gehört das Überprüfen
der Ansprüche auf Kindergeld, nach dem Vermögensbildungsgesetz,
Wohnungsbauprämie und die Erstellung des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung.
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Aktive Gestaltungsberatung zur Minimierung der
Steuerlast und zum Erhalt weiterer Vergünstigungen! Ihre Mitgliedschaft in unserem Verein verstehen wir als Auftrag
zu Minimierung Ihrer Steuerlast und zur Ausschöpfung aller Arbeitnehmervergünstigungen.
Alle steuer- und subventionsrelevanten Entscheidungen besprechen
wir mit Ihnen im Vorfeld. Gerade durch eine günstige Gestaltungsberatung
können erhebliche Vorteile zum Beispiel beim Erwerb oder der
Übertragung von Wohneigentum, dem beruflich bedingten Umzug oder
doppelten Haushalt, der Unterstützung von Familienangehörigen etc.
erzielt werden. Beispielsweise können ungeschickte Fallgestaltungen im
Bereich des Kindergeldes oder dem Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses
zu Steuernachteilen von mehreren tausend EURO führen. Nachträglich
lässt sich hier häufig nichts mehr "reparieren". Die Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereines
Hessen e.V. werden laufend über die aktiven Gestaltungsmöglichkeiten
zur Steueroptimierung geschult. Siehe hierzu auch unsere Menubuttons "Aktuelle Steuerinfos". (Foto links: Vorstandsvorsitzender Dieter P.
Gonze, Steuerberater) |
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Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei den
Finanzbehörden und der Kindergeldkasse! Mit der Beitrittserklärung erteilen Sie uns eine Vollmacht
die uns zu Ihrer Vertretung vor den Finanzbehörden berechtigt. Die Steuerbescheide
werden direkt zu uns gesandt und nach Prüfung an Sie weitergeleitet.
Damit können Sie keine Frist versäumen. Die Wahrung der
Einspruchsfrist ist allein unsere Aufgabe! Wir führen für Sie das
Rechtsbehelfsverfahren, nötigenfalls bis zum Bundesfinanzhof, durch. Der
LOHI Sachsen e.V. führt in Kooperation mit dem LOHI Hessen e.V.
jährlich mehrere hundert Einspruchsverfahren und ca. 10 - 20
Finanzgerichtsklagen für seine Mitglieder. Nach unserer internen Statistik
führen über 70% unserer Einspruchsverfahren und ca. 40% der
Finanzgerichtsklagen zum Erfolg! |
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Info-Hotline zur Beantwortung von Fachfragen der Mitglieder! Auch während des Jahres haben unsere Mitglieder immer die
eine oder andere Frage, die sie bewegt: Stimmt die Steuerklasse? Was ist mit dem Kindergeld bei eigenem Einkommen der Kinder? Vieles lässt sich bereits durch ein kurzes Telefonat
klären. Unseren Mitgliedern steht hierzu die örtliche
Beratungsstelle gern zur Verfügung. (Foto links: Beratungsstelle Döbeln)
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Vertretung der Arbeitnehmerinteressen bei den
Länder- und Bundesfinanzbehörden! Der Bundesverband informiert auch über die Arbeit der
Lohnsteuerhilfevereine und verfügt über ein bundesweites
Beratungsstellenverzeichnis der Mitgliedsvereine. Der Zugriff erfolgt via
Internet über die Postleitzahl Ihres Wohnortes. Anfrage/Link über: BDL-ONLINE.DE Foto: Dipl. Ökonom
Georg Fahrenschon (MdB, Mitglied des Finanzausschusses
des Deutschen Bundestages) auf der BDL Jahrestagung 2006 in Potsdamn im Gespräch
mit dem Vorsitzenden der im BDL vertretenden Lohnsteuerhilfevereine.
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Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V. - Tel. 03431 / 579 579 ***
*** Stand 2. 6.2006 - www.lohi-sachsen.de
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