Lohnsteuerhilfeverein Sachsen
e.V.
Ein
herzliches Willkommen auf den WEB-Seiten des
Lohnsteuerhilfevereines Sachsen e.V.
Beratungen
zu Arbeitnehmersteuerfragen,
Kindergeld,
Einkommensteuererklärung, Immobilienerwerb etc.
für
Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Auszubildende
im
Rahmen einer Mitgliedschaft und der Beratungsbefugnis
nach
dem Steuerberatungsgesetz (§ 4 Nr. 11 StBerG)
Was ist
ein Lohnsteuerhilfeverein – wofür braucht man ihn?
Jahr
für Jahr verzichten Arbeitnehmer auf tausende von Euros an zuviel bezahlter
Steuer oder nicht gewährter Steuervergünstigungen! Dies nur weil sie
mit der Fülle der steuerrechtlichen Vorschriften und Erklärungen
nicht mehr zu recht kommen oder ihre Ansprüche überhaupt nicht
kennen. Der Gesetzgeber „erfindet“ jährlich neue und komplizierte – Formulare
um die wirtschaftlichen Lebensumstände seiner Bürger zu erforschen
und um diese mit Steuern zu belasten. Die Abfragen in den Steuerformularen
„durchleuchten“ den
Bürger und plausibilisieren gleichzeitig seine Angaben. Mit den
Lohnsteuerhilfevereinen haben sich Arbeitnehmer eine Selbsthilfeeinrichtung geschaffen,
die den Mitgliedern in ihren Steuerangelegenheiten gegen einen kostengünstigen Beitrag
professionelle Unterstützung bietet. Dies reicht von der Erstellung der
Einkommensteuererklärung, der Erledigung
aller Behördengänge und Korrespondenz mit der Finanzverwaltung,
der rechtlichen Vertretung bei Steuerrechtsstreitigkeiten vor der
Finanzverwaltung und den Finanzgerichten, der Hilfe bei Fragen zum Kindergeld,
der Wohnbauförderung, der Riesterrente u.s.w.. So konnten und
können die Lohnsteuerhilfevereine eine Vielzahl von Ansprüchen ihrer
Mitglieder auch gerichtlich durchsetzen. Den Mitgliedern entstehen hierbei
– außer dem Mitgliedsbeitrag – keinerlei Kosten. Die vom Gesetzgeber
ausdrücklich eingeräumte Beratungsbefugnis nach § 4 Nr.11 des
Steuerberatungsgesetzes umfasst die Beratung von Arbeitnehmer, Rentnern und
Pensionären. Bürger mit Einkünften aus gewerblicher oder
selbstständiger Tätigkeit berät der Verein nicht. Auch
Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung und/oder Kapitalvermögen darf der Lohnsteuerhilfeverein
beraten, wenn die Summe dieser Einkünfte 13.000€ bzw. bei
Verheirateten 26.000€ nicht übersteigt. In den Beratungsstellen der
Lohnsteuerhilfevereine sind Mitarbeiter in der Arbeitnehmerberatung tätig,
die jährlich mehrere hundert Einkommensteuerberatungen durchführen
und damit schon zwangsläufig über ein hohes Erfahrungspotential
und einen unbestrittenen Erfahrungsvorteil gegenüber anderen Beratern
verfügen. Die Berater der Lohnsteuerhilfevereine sind damit die Spezialisten in der Arbeitnehmerberatung.
Auch in der Öffentlichkeitsarbeit sind die Lohnsteuerhilfevereine aktiv
und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und letztlich auch aller
Arbeitnehmer. So halten wir es für absolut untragbar, dass die Bürger
aufgefordert werden, ihre persönlichen Daten – ohne fachlichen Rat und Rechtschutz – vom Wohnzimmer aus via ELSTER
bzw. dem Heimcomputer an das Finanzamt zu übertragen. Elektronische
Datenübertragung erfolgt auch seitens des Vereins. Allerdings erst nach
der persönlichen Beratung und natürlich nur die Daten, die für
die Besteuerung von Bedeutung sind. Es macht überhaupt keinen
Sinn, diese Fragen ohne professionelle Hilfe und ohne Rechtschutz zu
beantworten. Nach dem der Bürger sich der Finanzverwaltung offenbart hat,
gilt es nur noch die anfallenden Steuern zu zahlen. Steuerliche Gestaltungen und Optimierungen sind im
Nachgang nicht möglich. Daran ändert auch das unübersehbare Angebot
an EDV-Programmen, Fachliteratur und gut gemeinten „Steuertipps“
der Versicherungen, Banken u.a. nichts. Informationsüberflutung und die
Geschwindigkeit der Gesetzesänderungen führen hier letztlich zur
Hilflosigkeit des Einzelnen.
Was kann ich hier noch erfahren ?
Über
die grünen Bedienleisten auf der linken Bildschirmseite erfahren Sie das
Wichtigste über den Verein, die Mitgliedschaft, die Beratungsstellen, die
Beitragsordnung, welche Belege Sie zum Termin benötigen und die
eine oder andere aktuelle steuerliche Information !
Aber
Achtung: Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen
Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung kann nicht
übernommen werden!
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