Rentner

Rentner – Fehlerhafte Besteuerung von Renten!

Die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wurde ab dem Jahr 2005 grundsätzlich neu geregelt. Insbesondere Bürger die ihre Steuererklärung selbst erstellen, trifft das Risiko dass eine Rente über Jahre zu hoch besteuert wird. Unter dem Oberbegriff „Rente“ versteht der Bürger nicht nur die Altersrente der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch die sonstigen Leistungen aus Alters- oder Berufsunfähigkeitsgründen unterschiedlichster Leistungsträger, das von der Beamtenpension bis zur Erwerbsunfähigkeitsrente oder Unfallrente aus einer privaten Versicherung. Die Besteuerung der Renten erfolgt nicht nach einem einheitlichen Muster oder einheitlichen Vorgaben. Leider können die Bürger nicht an Hand einer Tabelle einfach ablesen wie hoch die Steuer ist die auf ihre Rente entfällt. Die Rente kann, wie zum Beispiel die Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, vollständig steuerfrei oder, wie zum Beispiel bei der Beamtenpension nahezu vollständig steuerpflichtig sein und dazwischen liegen ebenso viele Varianten. Es kommt einmal auf die Art der Rente, den Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung, den Leistungsträger und den Umstand an, wie die Rente in der Ansparphase gespeist wurde. Wurde sie aus privaten – bereits voll versteuertem Einkommen oder aus betrieblichen steuerfreien Mitteln angespart. Die Krux ist, dass die Einstufung der Rente in die Besteuerungssystematik im ersten Jahr der Rentenzahlung von erheblicher Bedeutung ist. Erfahrungsgemäß werden nämlich in den Folgejahren seitens der Bürger wie auch der Finanzverwaltung die Vorjahresregelungen ungeprüft weiter übernommen. Also, einmal falsch = immer falsch! Im Rahmen der Neureglung zur Rentenbesteuerung wird bis zum Jahr 2040 ein schrittweiser Übergang bis zur vollständigen Besteuerung der Rentenbezüge vollzogen. Leider ein für den Normalbürger kaum zu überschauender Wulst von Vorschriften, Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Altersrentner der Deutschen Rentenversicherung die erstmals im Jahre 2009 eine gesetzliche Rente beziehen, kommen auf einen steuerpflichtigen Anteil der Rente von 58%. Neurentner des Jahres 2010 auf 60%. Auch der Altersentlastungs- und der Versorgungsfreibetrag werden schrittweise abgebaut. Deutlich niedriger ist der Besteuerungsanteil bei Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen. Hier bleibt es bei der Besteuerung nach dem Ertragsanteil oder sogar bei einer Steuerfreiheit soweit es sich um die Auszahlung aus Lebensversicherungen handelt für die noch alte steuerliche Vorschriften greifen. Renten aus Werks- und Beamtenpensionen werden in voller Höhe besteuert. Hier wird jedoch ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt. Es ist leicht zu erkennen, dass die richtige Einordnung der Rente in das seit 2005 geltende Besteuerungssystem unbedingt fachlichen Rat erfordert, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Aufgrund der hohen Grundfreibeträge brauchen die Bezieher kleinerer Renten keine Steuerbelastung zu fürchten. Aber - allzu leichtfertig - halten sich viele Rentner für diese „kleineren“ Rentenbezieher. Oft stellt sich dann heraus, dass mehrere Renten bezogen werden und weitere Einkünfte aus Zinseneinnahmen, Mieten oder Grundstückspachtverträgen vorliegen. Schnell geht hier der Überblick über eine etwaige Steuerpflicht verloren. Steuererklärungen wurden oft bereits seit Jahren keine mehr abgegeben. Ruheständler neigen manchmal dazu - die Befürchtung vielleicht doch steuerpflichtig zu sein – zu verdrängen. Bisher hatte die Finanzverwaltung nur mäßige Möglichkeiten solche Fälle aufzuspüren, dies hat sich geändert. Mit der Neueinführung der Steueridentifikationsnummer wurde jedem Bürger ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal vergeben. Die Rentenstellen wurden verpflichtet die Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Über Zugriffsmöglichkeiten auf Daten zu Kapital-, Miet- oder sonstigen Einkünften verfügt der Fiskus seit längerem. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit bis die Finanzverwaltung von sich aus aktiv wird. Rentner die hier bereits seit mehreren Jahren Steuererklärungen hätten abgeben müssen und höhere Steuernachforderungen schulden, müssen  u.U. mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Die Versand Anforderungsschreiben der Finanzverwaltung sind nach heutiger Erkenntnis für März 2010 geplant.

 

Dieter P. Gonze, Stb. 25.10.2009

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