image009Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei den Finanzbehörden

Mit der Beitrittserklärung erteilen Sie uns eine Vollmacht die uns zu Ihrer Vertretung vor den Finanzbehörden berechtigt. Die Steuerbescheide werden direkt zu uns gesandt und nach Prüfung an Sie weitergeleitet.

Damit können Sie keine Frist versäumen. Die Wahrung der Einspruchsfrist ist allein unsere Aufgabe! Wir führen für Sie das Rechtsbehelfsverfahren, nötigenfalls bis zum Bundesfinanzhof, durch. Der Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. und Sachsen e.V. führt jährlich mehrere hundert Einspruchsverfahren und ca. 10 - 20 Finanzgerichtsklagen für seine Mitglieder. Nach unserer internen Statistik führen über 70% unserer Einspruchsverfahren und ca. 40% der Finanzgerichtsklagen zum Erfolg!