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Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
Gegen den Bescheid
über die Festsetzung des Solidaritätszuschlags in Form des
Einkommensteuerbescheides ........... vom ...... legen ich/wir hiermit
fristgemäß Einspruch ein.
Begründung:
Das Finanzgericht
Niedersachsen hat in einem Verfahren (Az. 7 K 143/08) die
Festsetzung des Solidaritätszuschlages für verfassungswidrig erachtet und die
Entscheidung hierüber gem. Artikel 100 GG an das Bundesverfassungsgericht
überstellt.
Dieser
Rechtsauffassung schließe ich mich / wir uns an.
Ich/Wir beantrage(n) das Ruhen des Verfahrens
gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
in dem o.g. Verfahren.
Für Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins
werden wir die notwendigen Einsprüche nach Aktenlage selbsttätig einlegen.
Dieter P. Gonze, Stb.
1.12.2009
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Letzte Bearbeitung Dezember 2009 |