Die nachfolgenden Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar.
Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen
werden.
Bitte sprechen Sie über Konkretes mit Ihrem Ansprechpartner in
unserem Hause.
1. Doppelte Haushaltführung
§
Erste Hin- und letzte Rückfahrt: km-Sätze
à „dienstlich“
§
Wochenheimfahrt: Entfernungspauschale
0,30 € pro
Entfernungskilometer
und unbegrenzt;
§
Statt Heimreise: 15
Minuten Telefonat/Woche
1.2. Verpflegung
§
Für maximal 3 Monate: 24
€ pro Kalendertag;
§
Für mindestens 14 Stunden: 12
€
§
Für mindestens 8 Stunden:
6 €
1.3. Zweitwohnung
§
Bei eigenem Hausstand ab 01.01.2003 zeitlich unbegrenzt laut
Nachweis (nicht überhöht!) oder pauschal durch Arbeitgeber für die
ersten 3 Monate 20 €, dann 5 € je tatsächlicher Übernachtung.
2. Kilometersätze
2.1. Motorrad u.a. - dienstlich -
§
Je gefahrenen Kilometer Motorrad/-roller: 0,13
€ (Mitnahme zzgl. 0,01 € je weiteren Arbeitnehmer)
§
Je gefahrenen Kilometer Moped/Mofa: 0,08
€
§
Je gefahrenen Kilometer Fahrrad: 0,05
€
2.2. Pkw -
dienstlich -
§
Je gefahrenen Kilometer 0,30 €
§
Bei Mitnahme zzgl. 0,02 € je weiteren Arbeitnehmer
2.3. Wohnung und Arbeitsstätte
§
Entfernungspauschale (verkehrsmittelunabhängig): 0,30 €
je Entfernungskilometer
§
Für den eigenen Pkw unbegrenzt, sonst max. 4.500 € oder
Fahrkarte.
3. Sachbezüge
Stellt der Arbeitgeber
Mahlzeiten (max. 40 € je Essen): Sachbezugswert für Frühstück 1,46 €,
Mittag-/Abendessen je 2,61 € (Gilt auch im Ausland)
4. Übernachtung - dienstlich -
§
Gemäß Einzelnachweis ggf. abzüglich 4,50 € für
Frühstück oder pauschale Erstattung durch Arbeitgeber mit 20 €
§
Mehrtägige Reisen: Wahlmöglichkeit pro Tag - auch Ausland!
5. Verpflegungsmehraufwand
5.1. Ohne Übernachtung
§
Abwesenheitszeiten werden dem Tag der überwiegenden Abwesenheit
zugerechnet, wenn die Tätigkeit nach 16.00 Uhr begonnen und vor 8 Uhr am
nächsten Kalendertag beendet wird.
5.2. pro Kalendertag
§
Abwesenheit mindestens 8 Stunden:
6 €
§
Abwesenheit mindestens 14 Stunden: 12
€
§
Abwesenheit eines vollen Kalendertages = 24 Stunden: 24
€
Einzelnachweis: Vorsteuerabzug
für Übernachtung und Verpflegung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Lohnsteuerhilfeverein
Hessen e.V.
** Letzte Aktualiserung: 18. 4.2006 / 11.00 Uhr **