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Neue
Bundesregierung: Was ändert sich steuerlich!
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich im
Koalitionsvertrag verpflichtet eine Reihe steuerlicher Änderungen auf den Weg
bringen, die zu einer Entlastung der Bürger führen sollen. Hier die ersten
bisher bekannten Informationen aus dem 124-seitigen Koalitionsvertrag im Überblick.
Allgemein:
o Für 2011 oder später wurde ein neuer –
bürgerfreundlicher – Stufentarif bei der Einkommensteuer angekündigt, der im
Ergebnis auch zu einer Steuerentlastung führen soll.
o Die Wiedereinführung der steuerlichen
Abzugsfähigkeit für private Steuerberatungskosten ist geplant.
Privatpersonen / Familien
mit Kindern
o Der steuerliche Kinderfreibetrag soll
bereits ab 2010 von bisher 6024€ auf 7008€ angehoben werden. Das Kindergeld
wird um 20€ erhöht.
o Die steuerliche Benachteiligung der
eingetragenen Lebenspartnerschaften soll abgebaut werden.
o Tarifentlastung bei der Erbschaftsteuer
für Geschwister, Neffen und Nichten.
o Ab 2013 ist die Einführung eines
Betreuungsgeldes, für unter 3-jährige Kinder die zu Hause betreut werden,
geplant.
Rentner
Die Rentenbesteuerung soll „vereinfacht“ werden. Nach den
Verlautbarungen ist an eine Quellenbesteuerung gedacht. Dies bedeutet, dass bei
der Auszahlung der Renten bereits die anfallenden Steuern einbehalten werden.
Konkretes hierzu liegt allerdings noch nicht vor.
Unternehmer/Unternehmen
o Bereits ab 2010 soll die optionale
Wiedereinführung der sofortigen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungspreis von 410€ netto
erfolgen. Ansonsten bleibt es bei der Verteilung auf 5 Jahre für die Wirtschaftsgüter
von einem Anschaffungspreis von 150€ bis 1.000€ im Rahmen der Poollösung.
o Ebenso ab 2010 ist die Absenkung des
Umsatzsteuersatzes von 19% auf 7% für Beherbergungsleistungen des Hotel- und
Gaststättengewerbes geplant.
o Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen
sollen wieder entschärft werden.
o Die Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung
von Dienstwagen kommt auf den Prüfstand.
o Die Besteuerung der Jahreswagenrabatte
für Belegschaftsangehörige des jeweiligen Automobilunternehmens soll
realitätsnaher erfolgen.
Sonstiges:
o Die Hinzuverdienstgrenzen für
Hartz-IV-Empfänger sollen erhöht werden. Das sogenannte Schonvermögen je
Lebensjahr steigt um das dreifache auf 750€.
o Die von der alten Bundesregierung bereits
beschlossenen Änderungen zum 1. 1.2010, wie die höhere steuerliche
Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und die Glättung des Steuertarifs
treten unverändert in Kraft.
Die tatsächlichen Umsetzungen der Vorhaben im
Gesetzgebungsverfahren bleiben abzuwarten.
Dieter P. Gonze, Stb. 25.10.2009
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Letzte Bearbeitung Oktober 2009 |