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Neue Bundesregierung: Was ändert sich steuerlich!

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet eine Reihe steuerlicher Änderungen auf den Weg bringen, die zu einer Entlastung der Bürger führen sollen. Hier die ersten bisher bekannten Informationen aus dem 124-seitigen Koalitionsvertrag im Überblick.

 

 

Allgemein:

o       Für 2011 oder später wurde ein neuer – bürgerfreundlicher – Stufentarif bei der Einkommensteuer angekündigt, der im Ergebnis auch zu einer Steuerentlastung führen soll.

o       Die Wiedereinführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für private Steuerberatungskosten ist geplant.

 

Privatpersonen / Familien mit Kindern

o       Der steuerliche Kinderfreibetrag soll bereits ab 2010 von bisher 6024€ auf 7008€ angehoben werden. Das Kindergeld wird um 20€ erhöht.

o       Die steuerliche Benachteiligung der eingetragenen Lebenspartnerschaften soll abgebaut werden. 

o       Tarifentlastung bei der Erbschaftsteuer für Geschwister, Neffen und Nichten.

o       Ab 2013 ist die Einführung eines Betreuungsgeldes, für unter 3-jährige Kinder die zu Hause betreut werden, geplant.

 

Rentner

Die Rentenbesteuerung soll „vereinfacht“ werden. Nach den Verlautbarungen ist an eine Quellenbesteuerung gedacht. Dies bedeutet, dass bei der Auszahlung der Renten bereits die anfallenden Steuern einbehalten werden. Konkretes hierzu liegt allerdings noch nicht vor.

 

Unternehmer/Unternehmen

o       Bereits ab 2010 soll die optionale Wiedereinführung der sofortigen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungspreis von 410€ netto erfolgen. Ansonsten bleibt es bei der Verteilung auf 5 Jahre für die Wirtschaftsgüter von einem Anschaffungspreis von 150€ bis 1.000€ im Rahmen der Poollösung.

o       Ebenso ab 2010 ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 7% für Beherbergungsleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes geplant.

o       Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sollen wieder entschärft werden.

o       Die Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung von Dienstwagen kommt auf den Prüfstand.

o       Die Besteuerung der Jahreswagenrabatte für Belegschaftsangehörige des jeweiligen Automobilunternehmens soll realitätsnaher erfolgen.

 

Sonstiges:

o       Die Hinzuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger sollen erhöht werden. Das sogenannte Schonvermögen je Lebensjahr steigt um das dreifache auf 750€.

o       Die von der alten Bundesregierung bereits beschlossenen Änderungen zum 1. 1.2010, wie die höhere steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und die Glättung des Steuertarifs treten unverändert in Kraft.

 

Die tatsächlichen Umsetzungen der Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren bleiben abzuwarten.

 

Dieter P. Gonze, Stb. 25.10.2009

   

Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.

Letzte Bearbeitung

Oktober 2009

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.