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Informationen Themen behandeln, die die gesetzliche Beratungsbefugnis des
Lohnsteuerhilfevereines übersteigen, haben diese Themen rein informatorischen
Charakter und können nicht Gegenstand einer zukünftigen Beratung sein.
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Der Kinderfreibetrag wurde ab 2010 von
bisher 6024€ auf 7008€ angehoben werden. Das Kindergeld wird ab 1. 1.2010 für
jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind um 20€ erhöht. |
Wachstumsbeschleunigungsgesetz Vom 18.12.2009 § 32 Abs. 6 EStG § 66 Abs. 1 EStG § 6 BuKGG |
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Tarifentlastung
bei der Erbschaftsteuer für Geschwister,
Neffen und Nichten durch einen neuen Steuertarif von 15% bis 43%.. Die Steuersätze für Geschwister, Nichten und Neffen
(Steuerklasse II) betragen bis zu einem Erwerbswert von 52.000€ 15% (bisher
30%) und bis zu einem Erwerbswert von 256.000€ auf 20% (bisher 30%). |
Wachstumsbeschleunigungsgesetz Vom 18.12.2009 §§19 ErbStG |
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Zusammenveranlagte Ehegatten haben ab 2010 erstmals die
Möglichkeit das Faktorverfahren zu wählen. In diesem Fall behalten sie
die Steuerklassenkombination IV / IV. Aus dem Verhältnis der voraussichtlichen
Jahreseinkommensteuer für beide Ehegatten zur Summe der Lohnsteuer jedes
Ehegatten werden beide Faktoren ermittelt die auf die Steuerkarten
eingetragen werden. Das
Nachzahlungsrisiko der Steuerklassenkombination III/V wird somit vermieden.
Der Faktor wird durch das Wohnsitzfinanzamt ermittelt und eingetragen.
Auch bei Wahl des Faktorverfahrens besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer
jährlichen Einkommensteuererklärung. |
Jahressteuergesetz 2009 § 39f EStG vom 19.12.2008 |
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Arbeitnehmersparzulage Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde
die Antragsfrist für alle nach 2006 angelegte vermögenswirksame Leistungen
auf vier Jahre verlängert. |
Bürgerentlastungsgesetz v. 16. 7.2009 |
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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträge Zur Steuerfreistellung des
Existenzminimums und der Gleichbehandlung mit Sozialhilfeempfängern ist es
erforderlich Krankenversicherungsbeiträge in dieser Mindesthöhe (Beiträge der
gesetzlichen Krankenversicherung) steuerlich freizustellen. Aus diesem Grunde
hat der Gesetzgeber ab 1.1.2010 die steuerliche Abzugsfähigkeit der vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung
geregelt. Dies wird bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren
berücksichtigt. Entsprechend dem Grundgedanken zur Gesetzesänderung sind
damit der Abzug von Versicherungsaufwendungen für Sonderleistungen bzw. einer
Höherversicherung (Chefarztbehandlung / Einbettzimmer u.a.) ausgeschlossen.
Von Bedeutung ist dies insbesondere auch für Rentner, Privatversicherte und
privat versicherte Familienmitglieder. Auf der Homepage des
Bundesfinanzministeriums befindet sich ein umfassender Fragen- und Antwortkatalog
zu diesem Themenkomplex. www.bundesfinanzministerium.de |
Bürgerentlastungsgesetz v. 16. 7.2009 § 10 b) Abs. 1 Nr. 3 |
Dieter P. Gonze, Steuerberater,
22.12.2009
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Letzte Bearbeitung Dezember 2009 |