Hinweis: Diese Internetseiten stellen Informationen und keine Rechtsberatung dar. Für Fehler und Aktualität kann keine Haftung übernommen werden. Soweit diese Informationen Themen behandeln, die die gesetzliche Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereines übersteigen, haben diese Themen rein informatorischen Charakter und können nicht Gegenstand einer zukünftigen Beratung sein.

 

Wichtige steuerliche und sonstige Änderungen für Privatpersonen ab 1. 1.2010:

 

·        Der Kinderfreibetrag wurde ab 2010 von bisher 6024€ auf 7008€ angehoben werden. Das Kindergeld wird ab 1. 1.2010 für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind um 20€ erhöht.

  

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Vom 18.12.2009

§ 32 Abs. 6 EStG

§ 66 Abs. 1 EStG

§ 6 BuKGG

·         Tarifentlastung bei der Erbschaftsteuer für Geschwister, Neffen und Nichten durch einen neuen Steuertarif von 15% bis 43%.. 

Die Steuersätze für Geschwister, Nichten und Neffen (Steuerklasse II) betragen bis zu einem Erwerbswert von 52.000€ 15% (bisher 30%) und bis zu einem Erwerbswert von 256.000€ auf 20% (bisher 30%).

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Vom 18.12.2009

§§19 ErbStG

·       Zusammenveranlagte Ehegatten haben ab 2010 erstmals die Möglichkeit das Faktorverfahren zu wählen. In diesem Fall behalten sie die Steuerklassenkombination IV / IV. Aus dem Verhältnis der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer für beide Ehegatten zur Summe der Lohnsteuer jedes Ehegatten werden beide Faktoren ermittelt die auf die Steuerkarten eingetragen werden. Das Nachzahlungsrisiko der Steuerklassenkombination III/V wird somit vermieden. Der Faktor wird durch das Wohnsitzfinanzamt ermittelt und eingetragen. Auch bei Wahl des Faktorverfahrens besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung.

Jahressteuergesetz 2009

§ 39f EStG vom 19.12.2008

·        Arbeitnehmersparzulage

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde die Antragsfrist für alle nach 2006 angelegte vermögenswirksame Leistungen auf vier Jahre verlängert.

Bürgerentlastungsgesetz v. 16. 7.2009

·        Steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträge

Zur Steuerfreistellung des Existenzminimums und der Gleichbehandlung mit Sozialhilfeempfängern ist es erforderlich Krankenversicherungsbeiträge in dieser Mindesthöhe (Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung) steuerlich freizustellen. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber ab 1.1.2010 die steuerliche Abzugsfähigkeit der vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung geregelt. Dies wird bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Entsprechend dem Grundgedanken zur Gesetzesänderung sind damit der Abzug von Versicherungsaufwendungen für Sonderleistungen bzw. einer Höherversicherung (Chefarztbehandlung / Einbettzimmer u.a.) ausgeschlossen. Von Bedeutung ist dies insbesondere auch für Rentner, Privatversicherte und privat versicherte Familienmitglieder. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums befindet sich ein umfassender Fragen- und Antwortkatalog zu diesem Themenkomplex. www.bundesfinanzministerium.de

 

Bürgerentlastungsgesetz v. 16. 7.2009

§ 10 b) Abs. 1 Nr. 3

 

Dieter P. Gonze, Steuerberater,  22.12.2009 

 

   

Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.

Letzte Bearbeitung

Dezember 2009

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.