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Arbeitgeberleistungen
zur Förderung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer Arbeitgeber sollen motiviert
werden Leistungen zur Förderung der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer
anzubieten bzw. zu erbringen, ohne das dies negative steuerliche Konsequenzen
für die Beteiligten hat. Maßnahmen des Arbeitgebers zur
betrieblichen Gesundheitsförderung, die den Anforderungen der
§§20 und 20a des Fünften Sozialgesetzbuches genügen,
bleiben bis zu einem Betrag von 500€ im Jahr je Arbeitnehmer
steuerfrei. Es kann sich dabei um externe Kurse für beispielsweise
Rückenschulungen oder um betriebliche Angebote der Prävention oder
Gesundheitsförderung handeln. |
Jahressteuergesetz 2009 § 3 Nr. 34 EStG vom 19.12.2008 |
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Düsseldorfer Tabelle – Anpassung ab 2009 Die
Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den
Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf
Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der
Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission
des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den
übrigen Oberlandesgerichten. |
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Erbschaftsteuerreform Die
Neuregelungen zur Erbschaftsteuer wurden endgültig verabschiedet und
sind zum 1.1.2009 in Kraft getreten. Betriebs- und Immobilienvermögen
werden nun höher bewertet, aber gleichzeitig wurden neue Regelungen zur
Steuerbefreiung und Steuerstundung eingeführt. So bleibt die Vererbung
des Eigenheims an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und an die
Kinder unter bestimmten Umständen (Selbstnutzung) steuerfrei.
Zusätzlich werden noch die persönlichen Steuerfreibeträge
gewährt. Diese betragen für den Ehegatten 500.000€, für
das Kind 400.000€ und für den Enkel 200.000€. Auch Betriebe
können bei Fortführung durch den Erben steuerfrei erworben werden. |
Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 |
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EURO auch in der Slowakei Seit dem 1. 1.2009 wird auch in
der Slowakei mit dem Euro gezahlt. Der Euro ist nun in 16 der 27
EU-Mitgliedstaaten offizielles Zahlungsmittel. Der Euroraum umfasst mehr als
322 Millionen Bürgerinnen und Bürger. |
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Immobilienverkäufe / sonstige Wirtschaftsgüter Für
Erlöse aus Immobilienverkäufen bleibt es bei der bisherigen
Spekulationsfrist von 10. Jahren. Für andere Wirtschaftsgüter
die nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind,
bleibt es bei der einjährigen Spekulationsfrist. |
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v.
14. 8.2007 |
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Investitionsabzugsbetrag Erhöhung
der Grenzwerte zum Investitionsabzugsbetrag Kleinere
und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur degressiven
Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die dafür relevanten
Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 EUR, 175.000 EUR
und 200.000 EUR erhöht. |
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des
Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung“ vom 21.12.2008 |
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Kapitaleinkünfte: Zinsen,
Dividenden, Werbungskostenabzug, Sparerfreibetrag Mit Einführung der so
genannten Abgeltungssteuer werden Steuern auf Zinsen und Dividenden
pauschal mit einem festen Satz von 25% erhoben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag
und die anteilige Kirchensteuer. Eine weitere Nachversteuerung im Rahmen der
Einkommensteuererklärung ist nicht erforderlich. Liegt der
persönliche Steuersatz unter der 25%igen Abgeltungssteuer, besteht die
Möglichkeit die Erträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu
versteuern. Die zuviel gezahlte Steuer (Abgeltungssteuer) wird dann
zurückerstattet. Die Dividenden – die bisher nur zur Hälfte
als steuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt wurden, fließen in
voller Höhe in die Besteuerung ein. Die neue Regelung betrifft jedoch
nur Einnahmen die nach dem 31.12.2008 zufließen. Der Werbungskostenabzug bei
den Kapitaleinkünften wurde gestrichen. Ab dem Jahre 2009
können keine Werbungskosten wie Depotgebühren oder Schuldzinsen auf
kreditfinanzierte Kapitalanlagen steuerlich geltend gemacht werden. Diese
Neuregelung ist in der Fachwelt umstritten und wird sicherlich Gegenstand von
steuerlichen Gerichtsverfahren werden. Insbesondere bei Kreditfinanzierten
Kapitalanlagen sollte eine Umschichtung überdacht werden. Der Sparerfreibetrag
und der Werbungskostenpauschbetrag wurden durch den neuen Sparer-Pauschbetrag
in Höhe von 801 € (Ehegatten 1.602 €) ersetzt. Bis
zur Höhe des Sparerpauschbetrages können dann - wie bisher -
Freistellungsaufträge an die Geldinstitute erteilt werden. Für Bürger,
insbesondere für Rentner mit geringem Einkommen, sollten soweit die Zinseinnahmen
den Sparerpauschbetrag übersteigen eine NV-Bescheinigung
beantragt werden. |
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v.
14. 8.2007 §§ 20, 23, 32d EStG § 20 Abs. 4 EStG |
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Kapitaleinkünfte: Gewinne und Verluste aus
Aktienverkäufen (Spekulationsgewinne) Die einjährige
Spekulationsfrist und auch das Halbeinkünfteverfahren (für
Privatanleger) wurden abgeschafft. Die Veräußerungsgewinne aus
Wertpapieren etc. unterliegen ebenso der 25%igen Abgeltungssteuer.
Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten
und Veräußerungserlösen des Wertpapiergeschäftes.
Rechtssystematisch wurden die Wertpapierspekulationen den
Kapitaleinkünften zugeordnet. Verluste aus Wertpapierverkäufen
können nur noch mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnet
werden. Die Neuregelung gilt nur für Wertpapiere die nach dem
31.12.2008 angeschafft werden. Die vorher angeschafften und länger
als ein Jahr gehaltenen Papiere können auch nach dem 31.12.2008 noch
steuerfrei verkauft werden. |
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v.
14. 8.2007 §§ 20, 23, 32d EStG |
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Ab Januar 2009 wurde das Kindergeld
erhöht. Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind
werden jeweils 164€,
für das dritte Kind 170€ und ab dem vierten Kind einheitlich
195€. Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde von bisher
5.808€ auf 6.024€ je
Kind angehoben. |
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen Familienleistungsgesetz FamLeistG vom 22.12.2008 |
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Kurzarbeitergeld Die
Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte die
bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkung
Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben wurde von 12 auf 18 Monate
verlängert. |
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Krankenversicherung /
Arbeitslosenversicherung Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ab dem neuen
Jahr ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich eines
Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent. Wer keiner gesetzlichen Krankenkasse
angehört, muss Mitglied einer privaten Krankenkasse werden. Mit
der Versicherungspflicht entsteht zugleich auch ein Versicherungsschutz
für alle Menschen in der Pflegeversicherung. In der privaten
Krankenversicherung werden ein Basistarif sowie die teilweise
Übertragbarkeit von Altersrückstellungen eingeführt, womit ein
Wechsel des Versicherungsunternehmens auch für Privatversicherte ab
jetzt erheblich leichter wird. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde zum
1. 1.2009 von 3,3% auf 2,8% abgesenkt. |
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Pendlerpauschale Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale können nun
rückwirkend für die Jahre 2007 und 2008 auch die Fahrtkosten zur
Arbeit für die ersten 20 km wie Werbungskosten abgezogen werden. Alle neu
ergehenden Steuerbescheide werden dem Rechnung
tragen. Alle Bescheide, die unter Berücksichtigung der gekürzten
Pauschale vorläufig ergangen sind, werden von den Finanzämtern
geändert bis spätestens Ende März 2009, soweit sich das Urteil
steuerlich auswirkt. Die Rückwirkung gilt jedoch auch für die
Berechnung der Einkunftsgrenzen beim Kindergeld, den Fahrtkosten zur Fort-
und Weiterbildung, den Werbungskosten von unterstützten
Familienangehörigen und auch bei der Pauschalversteuerung von
Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte. Hier ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen,
damit keine Steuervergünstigungen verloren gehen. |
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Privathaushalt Die Höchstbeträge zur
steuerlichen Berücksichtigung von Handwerkerleistungen für
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im privaten
Haushalt wurden verdoppelt. Ab Januar 2009 sind 20% der Arbeits- und
Fahrtkosten von maximal 6.000€ steuerlich abzugsfähig. Der
Steuerabzugsbetrag beträgt damit maximal 1.200€. Für Aufwendungen für haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im
Privathaushalt – die nicht unter die Regelungen für
Handwerkerleistungen fallen, wie beispielsweise Kinderbetreuungs- und
Pflegeleistungen, Haushaltshilfen etc., wurde die Förderung einheitlich
auf 20% der Aufwendungen ausgeweitet. Die Höchstförderung
beträgt damit 4.000€ im Kalenderjahr bei Aufwendungen in Höhe
von 20.000€. Für haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen eines 400Euro-Jobs
beträgt die Höchstförderung – wie bisher – maximal
510 Euro. |
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des
Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung vom 21.12.2008 Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen
Dienstleistungen Familienleistungsgesetz FamLeistG vom 22.12.2008 |
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Steuerhinterziehung – Strafverfolgungsverjährung Die bisherige
fünfjährige strafrechtliche Verjährungsfrist wurde auf zehn
Jahre verlängert werden. Betroffen hiervon sind alle Straftaten die zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens des Gesetzes – nach der bisherigen
fünfjährigen Verjährungsfrist - noch nicht verjährt
waren. |
Jahressteuergesetz 2009 § 376 AO vom 19.12.2008 |
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Steuerklassen / Ehegattensplitting Lohn- und Gehaltsabrechnung / Ehegatten Verschoben
auf 2010: Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV können
sich wahlweise die insgesamt anfallende Lohnsteuer im Verhältnis der
Bruttolöhne zuordnen lassen (s.g. optionales Faktorverfahren). Auf Antrag erfolgt der Eintrag der ermittelten Prozentsätze auf
der Lohnsteuerkarte. Damit kann eine gerechtere Aufteilung der
Grundfreibeträge und des Ehegattensplittings gegenüber der
bisherigen Steuerklassenkombination III/V erfolgen. |
Jahressteuergesetz 2009 § 39f EStG vom 19.12.2008 |
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Tagesmütter: Besteuerung
der Einkünfte ab 2009 Ab dem 1. Januar 2009
müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit
versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und
von der Art (privat oder öffentlich) der
Einnahmen. Damit müssen auch Tagesmütter oder Tagesväter, die vom Jugendamt
oder von der Gemeinde bezahlt werden, die Einkünfte aus ihrer
Tagespflegetätigkeit versteuern. Steuerpflichtig ist der Gewinn, d.h.
die Ausgaben sind von den Einnahmen abzuziehen. Typische Ausgaben sind:
Raumkosten, Telefon-/ Telekommunikationskosten, Mobiliar, Spiel- und
Bastelmaterialien, Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Fachliteratur,
Weiterbildungskosten und sonstige durch die Tätigkeit veranlasste
Aufwendungen. Um den Buchhaltungsaufwand hierzu reduzieren, kann anstatt der
Einzelaufwendungen eine Betriebskostenpauschale (2008 = 245€ / 2009 =
300€) angesetzt werden. Die Pauschale bezieht sich auf eine
Betreuungszeit von acht Stunden (Vollzeitkind) und mehr pro Kind und Tag. Bei
weniger Stunden verringert sie sich anteilig. |
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Umsatzsteuer: keine
Umsatzsteuer bei Heilbehandlungen Ambulante als auch stationäre Heilbehandlungen sind
EU-einheitlich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. |
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Zoll bei Auslandsreisen Ab dem 1. Dezember 2008 wurden die Freigrenzen für
Reisemitbringsel aus dem Ausland deutlich erhöht: Wer mit dem Flugzeug
oder Schiff einreist, darf Waren für den persönlichen Bedarf,
für Familienangehörige oder als Geschenk im Wert bis zu 430 Euro
mitbringen. Für die Einreise auf anderen Verkehrswegen gilt eine
Freimenge von 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der
bisherigen Grenze von 175 Euro. |
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Dieter P. Gonze,
Steuerberater
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Letzte Bearbeitung Januar 2009 |