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der Vorstand, Dieter P.
Gonze, Steuerberater |
Leistungen
aus der gesetzlichen Unfallversicherung / Unfallrente / Hinterbliebenenrente
Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 3 Nr.
1 a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung in der BRD sind die Berufsgenossenschaften.
Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung sind Bar- und Sachleistungen. Es ist
ohne Bedeutung, ob die
Leistungen an den Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt
werden. Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung
in Betracht kommen (Vergleiche H 6 / Einkommensteuerrichtlinien / EStR).
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung dem Progressionsvorbehalt
(§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG) unterliegen. Die Leistungen bleiben zwar steuerfrei,
erhöhen jedoch den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Der
Gesetzgeber hält sich die Steuerprogression nach den Gesamteinkünften vor.
Welche Einkünfte unter den Progressionsvorbehalt fallen ist abschließend in der
Gesetzesvorschrift (§ 32b EStG) aufgeführt. Hierzu zählt auch das Verletztengeld. Das Verletztengeld ist eine Leistung
der gesetzlichen Unfallversicherung analog zum Krankengeld
und wird gewährt solange der Betroffene infolge eines Arbeitsunfalls – nach den
Vorschriften der Krankenversicherung - arbeitsunfähig ist. Für die Anwendung
des Progressionsvorbehaltes ist es unbedeutend, ob die Leistung in Form eines
Einmalbetrages oder einer monatlichen Teilzahlungen wird. Bei der Unfallrente
handelt es sich nicht um Verletzten-(Kranken-)geld. Die Unfallrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Die
durch die Berufsgenossenschaften für das Jahr 2008 geplanten Abfindungsmöglichkeiten von Ansprüchen aus der Unfallrente
führen u.E. zu keiner anderen steuerlichen Betrachtung. Die Abfindungszahlung
teilt das gleiche Schicksal wie die Rente und verbleibt damit steuerfrei. Der
Vorgang sollte im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
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Letzte Bearbeitung Juli 2009 |