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der Vorstand, Dieter P. Gonze, Steuerberater

 

Kontrollmitteilungen / Nacherklärung von Einkünfte – Was ist zu tun ?

Durch die neu geschaffene Datenübermittlung zu den Rentenbezügen und Lohneinkünften sowie dem Datenzugriff auf die Einkünfte aus Zinsen und Wertpapierspekulationen kann sich die Finanzverwaltung leicht ein Bild über die steuerpflichtigen Einkünfte der Bürger machen und hieraus auch Rückschlüsse auf die Vorjahre ziehen.

Es ist damit zu rechnen, dass Bürger und vor allem Rentner, die in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben, hierzu in absehbarer Zukunft durch die Finanzverwaltung aufgefordert werden. Dies abzuwarten könnten im Einzelfall teuer kommen. Letztlich bewegen wir uns bei der Nichtabgabe von Steuererklärungen oder der Abgabe von falschen Steuererklärungen,  schnell im Bereich der Steuerhinterziehung.  Es ist für jeden Bürger wichtig zu wissen, ob er hiervon betroffen ist. Wenn ja, sind geeignete Maßnahmen zu treffen um den „Schaden“ zu minimieren.

 

Die in 1994 eingeführte, für Einkünfte Nacherklärer (Jahre: 1993–2002) günstige Steueramnestieregelung, läuft zum 31.3.2005 ersatzlos aus. Bis dahin muss übrigens die hinterzogene Steuer an das Finanzamt abgeführt worden sein! Aber auch danach ist in den meisten Fällen noch eine Selbstanzeige möglich, die zur Strafbefreiung führt. Dies bedeutet, dass die nicht gezahlten Steuern vollständig nachgezahlt werden müssen und darüber hinaus Hinterziehungszinsen von 6% p.a. anfallen. Da können schnell ein paar tausend Euro vom Finanzamt gefordert werden.  Wird der Fall allerdings durch die Finanzverwaltung aufgedeckt, ist bei Steuernachzahlungen von mehr als 250 EURO mit der Festsetzung eines empfindlichen Strafgeldes zu rechnen. Diese Summe kann, je nach Fall, bis zu 80% der hinterzogenen Steuer betragen. Vielen Bürgern ist es gar nicht bewusst, dass sie in der Vergangenheit vielleicht höhere Steuern hätten zahlen müssen oder von ihnen falsch erstellte Steuererklärungen abgegeben wurden.  Eine Strafbefreiung durch eine Nacherklärung der Einkünfte tritt jedoch nur ein, wenn die Daten nun richtig erklärt und die Steuern bezahlt wurden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Nacherklärung wieder unvollständig war, geht die Straffreiheit verloren. Bei den nachzuerklärenden Einkünften handelt es sich naturgemäß um Einkünfte bei denen bisher kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Dies sind meist Einnahmen aus Miete, Pacht, Zinsen, Rente oder Wertpapierspekulationen. Jeder der sich hier angesprochen fühlt, sollte bei den steuerberatenden Berufen, wie Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen, schnellstens fachlichen Rat suchen. –

 

 

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