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der Vorstand, Dieter P. Gonze,
Steuerberater |
Kontrollmitteilungen / Nacherklärung von Einkünfte
– Was ist zu tun ?
Durch die neu geschaffene Datenübermittlung zu den Rentenbezügen
und Lohneinkünften sowie dem Datenzugriff auf die Einkünfte aus Zinsen und
Wertpapierspekulationen kann sich die Finanzverwaltung leicht ein Bild über die
steuerpflichtigen Einkünfte der Bürger machen und hieraus auch Rückschlüsse auf
die Vorjahre ziehen.
Es ist damit zu rechnen, dass Bürger und vor allem Rentner, die
in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben, hierzu in
absehbarer Zukunft durch die Finanzverwaltung aufgefordert werden. Dies
abzuwarten könnten im Einzelfall teuer kommen. Letztlich bewegen wir uns bei
der Nichtabgabe von Steuererklärungen oder der Abgabe von falschen
Steuererklärungen, schnell im Bereich
der Steuerhinterziehung. Es ist für
jeden Bürger wichtig zu wissen, ob er hiervon betroffen ist. Wenn ja, sind
geeignete Maßnahmen zu treffen um den „Schaden“ zu minimieren.
Die in 1994 eingeführte, für Einkünfte Nacherklärer
(Jahre: 1993–2002) günstige Steueramnestieregelung, läuft zum
31.3.2005 ersatzlos aus. Bis dahin muss übrigens die hinterzogene Steuer an
das Finanzamt abgeführt worden sein! Aber auch danach ist in den meisten Fällen
noch eine Selbstanzeige möglich, die zur Strafbefreiung führt. Dies bedeutet,
dass die nicht gezahlten Steuern vollständig nachgezahlt werden müssen und
darüber hinaus Hinterziehungszinsen von 6% p.a. anfallen. Da können schnell ein
paar tausend Euro vom Finanzamt gefordert werden. Wird der Fall allerdings durch die
Finanzverwaltung aufgedeckt, ist bei Steuernachzahlungen von mehr als 250 EURO
mit der Festsetzung eines empfindlichen Strafgeldes zu rechnen. Diese Summe
kann, je nach Fall, bis zu 80% der hinterzogenen Steuer betragen. Vielen
Bürgern ist es gar nicht bewusst, dass sie in der Vergangenheit vielleicht
höhere Steuern hätten zahlen müssen oder von ihnen falsch erstellte
Steuererklärungen abgegeben wurden. Eine
Strafbefreiung durch eine Nacherklärung der Einkünfte tritt jedoch nur ein,
wenn die Daten nun richtig erklärt und die Steuern bezahlt wurden. Stellt sich
im Nachhinein heraus, dass die Nacherklärung wieder unvollständig war, geht die
Straffreiheit verloren. Bei den nachzuerklärenden
Einkünften handelt es sich naturgemäß um Einkünfte bei denen bisher kein
Steuerabzug vorgenommen wurde. Dies sind meist Einnahmen aus Miete, Pacht,
Zinsen, Rente oder Wertpapierspekulationen. Jeder der sich hier angesprochen
fühlt, sollte bei den steuerberatenden Berufen, wie
Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen, schnellstens fachlichen Rat suchen.
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