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Rentner
– Fehlerhafte Besteuerung von Renten!
Die steuerrechtliche Behandlung von
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wurde ab dem Jahr 2005
grundsätzlich neu geregelt. Insbesondere Bürger die ihre Steuererklärung selbst
erstellen, trifft das Risiko dass eine Rente über Jahre zu hoch besteuert wird.
Unter dem Oberbegriff „Rente“ versteht der Bürger nicht nur die Altersrente der
Deutschen Rentenversicherung, sondern auch die sonstigen Leistungen aus Alters-
oder Berufsunfähigkeitsgründen unterschiedlichster Leistungsträger, das von der
Beamtenpension bis zur Erwerbsunfähigkeitsrente oder Unfallrente aus einer
privaten Versicherung. Die Besteuerung der Renten erfolgt nicht nach einem
einheitlichen Muster oder einheitlichen Vorgaben. Leider können die Bürger
nicht an Hand einer Tabelle einfach ablesen wie hoch die Steuer ist die auf
ihre Rente entfällt. Die Rente kann, wie zum Beispiel die Unfallrente aus der gesetzlichen
Unfallversicherung, vollständig
steuerfrei oder, wie zum Beispiel bei der Beamtenpension nahezu vollständig steuerpflichtig sein und
dazwischen liegen ebenso viele Varianten. Es kommt einmal auf die Art der
Rente, den Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung, den Leistungsträger und den
Umstand an, wie die Rente in der Ansparphase gespeist wurde. Wurde sie aus
privaten – bereits voll versteuertem Einkommen oder aus betrieblichen steuerfreien
Mitteln angespart. Die Krux ist, dass die Einstufung der Rente in die Besteuerungssystematik
im ersten Jahr der Rentenzahlung von erheblicher Bedeutung ist. Erfahrungsgemäß
werden nämlich in den Folgejahren seitens der Bürger wie auch der
Finanzverwaltung die Vorjahresregelungen
ungeprüft weiter übernommen. Also,
einmal falsch = immer falsch! Im Rahmen der Neureglung zur
Rentenbesteuerung wird bis zum Jahr 2040 ein schrittweiser Übergang bis zur
vollständigen Besteuerung der Rentenbezüge vollzogen. Leider ein für den
Normalbürger kaum zu überschauender Wulst von Vorschriften, Übergangs- und
Ausnahmeregelungen. Altersrentner der Deutschen Rentenversicherung die erstmals
im Jahre 2009 eine gesetzliche Rente beziehen, kommen auf einen steuerpflichtigen
Anteil der Rente von 58%. Neurentner des Jahres 2010 auf 60%. Auch der
Altersentlastungs- und der Versorgungsfreibetrag werden schrittweise abgebaut.
Deutlich niedriger ist der Besteuerungsanteil bei Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
Hier bleibt es bei der Besteuerung nach dem Ertragsanteil oder sogar bei einer
Steuerfreiheit soweit es sich um die Auszahlung aus Lebensversicherungen
handelt für die noch alte steuerliche Vorschriften greifen. Renten aus Werks-
und Beamtenpensionen werden in voller Höhe besteuert. Hier wird jedoch ein
zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt. Es ist leicht zu erkennen, dass die
richtige Einordnung der
Rente in das seit 2005
geltende Besteuerungssystem unbedingt
fachlichen Rat erfordert, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Aufgrund
der hohen Grundfreibeträge brauchen die Bezieher kleinerer Renten keine Steuerbelastung
zu fürchten. Aber - allzu leichtfertig - halten sich viele Rentner für diese
„kleineren“ Rentenbezieher. Oft stellt sich dann heraus, dass mehrere Renten
bezogen werden und weitere Einkünfte aus Zinseneinnahmen, Mieten oder Grundstückspachtverträgen
vorliegen. Schnell geht hier der Überblick über eine etwaige Steuerpflicht
verloren. Steuererklärungen wurden oft bereits seit Jahren keine mehr
abgegeben. Ruheständler neigen manchmal dazu - die Befürchtung vielleicht doch
steuerpflichtig zu sein – zu verdrängen. Bisher hatte die Finanzverwaltung nur
mäßige Möglichkeiten solche Fälle aufzuspüren, dies hat sich geändert. Mit der Neueinführung der
Steueridentifikationsnummer wurde jedem Bürger ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal
vergeben. Die Rentenstellen wurden verpflichtet die Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Über Zugriffsmöglichkeiten auf Daten zu Kapital-, Miet- oder sonstigen
Einkünften verfügt der Fiskus seit längerem. Es ist also nur noch eine Frage
der Zeit bis die Finanzverwaltung von sich aus aktiv wird. Rentner die hier
bereits seit mehreren Jahren Steuererklärungen hätten abgeben müssen und höhere
Steuernachforderungen schulden, müssen
u.U. mit einem Steuerstrafverfahren
rechnen. Die Versand Anforderungsschreiben der Finanzverwaltung sind nach
heutiger Erkenntnis für März 2010 geplant.
Dieter P. Gonze, Stb. 25.10.2009
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Letzte Bearbeitung Oktober 2009 |