Was kann der Verein für seine Mitglieder
leisten ?
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Erstellung der Einkommensteuererklärung! Sie
vereinbaren am besten telefonisch einen Beratungstermin. Unter dem Menubutton
"Belege" finden Sie eine
Aufstellung über die mitzubringenden Belege. Klicken Sie hier zum
Download der Pdf-Datei „Belege zur ESt-Erklärung“
Aber keine Angst! - Fehlende Belege können nachgereicht werden.
Gemeinsam mit unserem Fachberater wird dann die Einkommensteuererkärung
mit Hilfe von edv-gesteuerten interaktiven Kontrollsystemen und erprobten Arbeitsabläufen zur Qualitätssicherung erstellt. Alle
Fragen werden im persönlichen Gespräch erörtert und beantwortet.
Das Beratungsergebnis wird Ihnen
ausführlich erläutert. Die Steuererklärung wird
gedruckt und direkt an das Finanzamt übersandt oder auf Wunsch per Internet übertragen. Eine
Steuerberechnung oder auf Wunsch eine Zweitschrift der Erklärung wird
Ihnen für Ihre Unterlagen übergeben. |
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Mitgliederberatung via INTERNET! Sie
sind die ganze Woche geschäftlich auf Achse und wollen Ihre wertvolle
Freizeit anders nutzen! Kein Problem, nach der Aufnahme als Vereinsmitglied
können wir Sie via Internet
beraten. Zunächst ist ein Telefonat mit einem unserer "Internet-Berater" notwendig. Diese
erreichen Sie Montags bis Freitags unter der Ruf-Nummer 06187 / 92 090. Wir
beantworten Ihnen alle Fragen zur Mitgliedschaft und senden Ihnen dann auf
Wunsch das Beitrittsformular zu oder – besser – Sie laden hier
gleich herunter und senden es uns per Post oder Telefax zurück. Nach dem
das von Ihnen und ggf. Ihrem Ehegatten unterzeichnete Formular an uns
zurückgesandt und der erste Mitgliedsbeitrag mit Aufnahmegebühr
entrichtet wurde, kann es losgehen. |
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Beratungen zum Kindergeldanspruch, zur Arbeitnehmersparzulage,
Altersvorsorgebeiträgen wie Riesterrente, Steueroptimierung beim Erwerb eines
Eigenheims u.s.w.! Im
Rahmen der Beratungsbefugnis werden auch alle Randgebiete der
Arbeitnehmerberatung behandelt. Hierzu gehört das Überprüfen
der Ansprüche auf Kindergeld,
nach dem Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbauprämie und die
Erstellung des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung.
Natürlich umfasst dies auch die Beratung zum Neubau und Erwerb Ihres
Eigenheimes oder Ihrer Eigentumswohnung. Von der ehemaligen Eigenheimzulage-
und Investitionszulageregelung, der Förderung zum Denkmalschutz bis zur steueroptimierten Gestaltung beim Mehrfamilienhaus, reicht hier
der Themenbereich. Gerade bei Beratungen im Vorfeld lassen sich hier teure
Fehler vermeiden und Steuern sparen. |
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Aktive Gestaltungsberatung zur Minimierung
der Steuerlast und zum Erhalt weiterer Vergünstigungen! Ihre
Mitgliedschaft in unserem Verein verstehen wir als Auftrag zu Minimierung
Ihrer Steuerlast und zur Ausschöpfung aller Arbeitnehmervergünstigungen.
Alle
steuer- und subventionsrelevanten Entscheidungen besprechen wir mit Ihnen im
Vorfeld. Gerade durch eine günstige Gestaltungsberatung können
erhebliche Vorteile zum Beispiel beim Erwerb oder der Übertragung von
Wohneigentum, dem beruflich bedingten Umzug oder doppelten Haushalt, der
Unterstützung von Familienangehörigen, dem Erhalt der
Förderung für Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im
Privathaushalt, etc. erzielt
werden. Beispielsweise können ungeschickte Fallgestaltungen im Bereich
des Kindergeldes oder dem Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu
Steuernachteilen von mehreren tausend EURO führen. Nachträglich
lässt sich hier häufig nichts mehr "reparieren". Die
Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereines Hessen e.V. werden laufend über
die aktiven Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung geschult. Siehe
hierzu auch unsere Menubuttons "Aktuelle
Steuerinfos". |
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Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei den Finanzbehörden! Mit
der Beitrittserklärung erteilen Sie uns eine Vollmacht die uns zu Ihrer
Vertretung vor den Finanzbehörden berechtigt. Die Steuerbescheide werden
direkt zu uns gesandt und nach Prüfung an Sie weitergeleitet. Damit
können Sie keine Frist versäumen. Die Wahrung der Einspruchsfrist
ist allein unsere Aufgabe! Wir führen für Sie das
Rechtsbehelfsverfahren, nötigenfalls bis zum Bundesfinanzhof, durch. Der
LOHI Hessen e.V. führt jährlich mehrere hundert Einspruchsverfahren
und ca. 10 - 20 Finanzgerichtsklagen für seine Mitglieder. Nach unserer
internen Statistik führen über 70% unserer Einspruchsverfahren und
ca. 40% der Finanzgerichtsklagen zum Erfolg! |
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Info-Hotline zur Beantwortung von Fachfragen der Mitglieder! Auch
während des Jahres haben unsere Mitglieder immer die eine oder andere
Frage, die sie bewegt: Stimmt die Steuerklasse? - Warum muss ich als Rentner Steuern zahlen ? - Was ist mit dem Kindergeld bei eigenem Einkommen der Kinder? - Was muss ich beim Hausbau beachten? - Kann ich die Belastung tragen ? - Wie hilft mir der Staat ? - Soll ich was für meine Altersvorsorge tun ? - Arbeitsplatzwechsel / Umschulung ! - Was kann ich steuerlich noch geltend machen ? - Ich lebe von meinem Ehegatten getrennt. Welche steuerliche Folgen hat dies ?, u.s.w. Vieles lässt sich bereits durch ein kurzes Telefonat klären. Unseren
Mitgliedern steht hierzu die örtliche Beratungsstelle gern
zur Verfügung. (Foto links: Beratungsstelle
Hanau Beratungsstellenleiterin Frau Elsbeth Hix-Fink)
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Vertretung der Arbeitnehmerinteressen bei
den Länder- und Bundesfinanzbehörden! (Foto links: Vorstand, Dieter P. Gonze im Interview
mit dem HR-Fernsehen zur Kürzung der KM-Pauschale am 27.12.2006 in
Nidderau)
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Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. - Tel. 06187 / 92 090 ***
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Stand 27.12.2006 - www.lohnsteuerhilfe-hessen.de ****