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Wohn-Riester
Der Einsatz der Riester
Altersvorsorge zur Eigenheimfinanzierung
Am 20. 6.2008
wurde vom Bundestag das Eigenheimrentengesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz
wurde die beabsichtigte Einbeziehung der nach dem ehemaligen
Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) genannten staatlich geförderten
Altersvorsorge, der RIESTER RENTE in die Finanzierung des selbstgenutzten
Wohneigentums erreicht. Begründet wird dies, mit der Überlegung des
Gesetzgebers, dass ein Eigenheim den finanziellen Bedarf im Alter niedriger
hält, als angemietetem Wohnraum. Ein Angebot neuer Anlageprodukte zur „Wohn-Riester-Förderung“
durch die Bausparkassen etc. wird erwartet.
Über die genauere Details werden wir, nach dem bekannt werden
weitere Anwendungsvorschriften berichten.
Hier nun die bis
dato bekannten Fakten:
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Was wird
gefördert? |
Bau, Kauf, Um- und Entschuldung
eines selbstgenutzten Eigenheims oder Anteils an einer Wohnungsgenossenschaft |
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Wie erfolgt
die Wohn-Riester Förderung? |
1.
Angesparte
Gelder aus einem
Riestervertrag können vor Erreichen des Auszahlungszeitpunktes ( Alter: 60) zur Finanzierung eines Eigenheims
genutzt / entnommen werden, ohne dass diese zum Rentenbeginn wieder
zurückgezahlt werden müssen. Voraussetzung ist damit, dass der
vorhandene Riestervertrag entsprechend lange läuft und ein entsprechendes
Guthaben ausweist. 2.
Die
Riesterförderung / der Riesterzuschuss kann auch zur laufenden Tilgung
von Immobilienschulden genutzt werden. Die Tilgung von Immobilienkrediten
wird damit gleichrangig behandelt wie die Leistung von Altersvorsorgebeiträgen
bei der Berechnung der Riester-Zulage. Hierzu werden die Finanzdienstleister entsprechende
Darlehensprodukte anbieten. |
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Wie hoch
ist die Riesterförderung? |
Die Grundzulage
für Erwachsene beträgt seit 2008 154€, die Kinderzulage
beträgt 185€ Für Kinder
die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, beträgt
die Zulage 300€ Aufwendungen
für die Riesterrente können bis zur 2.100€ p.a als Sonderausgaben
steuermindernd geltend gemacht werden. |
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Was
bedeutet „nachgelagerte Besteuerung“ ? |
Die Beiträge die zur staatlich geförderten
Altersvorsorge geleistet werden sind zulage- und steuerbegünstigt. Dies
bedeutet, dass die Beitragsleistungen in der Ansparphase steuerfrei gestellt
werden. Im Gegenzug werden die Bezüge aus der Riesterrente in der Auszahlungsphase
besteuert. Per Saldo bietet dieses Verfahren dem Steuerzahler aus drei
Gründen Vorteile: 1.
Da
im Rentenbezugsalter die Steuerbelastung aufgrund von Freibeträgen, einer
begünstigten Rentenbesteuerung und niedrigeren Einkommen in den meisten
Fällen deutlich geringer ist, entsteht hier per Saldo ein Steuervorteil.
2.
Darüber
hinaus bietet diese so genannte nachgelagerte Besteuerung den Vorteil, dass
in der Ansparphase höhere Beträge zu Kapitalbildung genutzt werden
können, als bei einem sofortigen Steuerabzug und damit ein höherer
Leistungsanspruch erreicht werden kann. 3.
Bei
einem frühen Tod des Leistenden fällt, bis auf eine etwaige
Hinterbliebenen Versorgung, das angesparte Vermögen der Rentenkasse zu.
In diesem Fall wurden die Ansparleistungen im Vorfeld nicht besteuert, was
als legitim erscheint. |
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Wie erfolgt
die Besteuerung der zur Eigenheimförderung entnommenen Mittel der
Riester-Rente? |
Das zur Immobilienfinanzierung entnommene Kapital wird auf einem
fiktiven Wohnförderkonto festgehalten. Hinzugerechnet werden 2% Zinsen
p.a. Die Besteuerung kann bei Erreichen des Leistungsalters mit einem Einmalbetrag
zum persönlichen Steuersatz erfolgen. In diesem Fall wird ein
Nachlass von 30% gewährt. Alternativ kann die anfallende Steuer
über einen längeren Zeitraum in Raten (max. 23 Jahre)
entrichtet werden. |
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Was
passiert bei einem Verkauf der Immobilie |
Soweit nicht unmittelbar eine andere Immobilie zur
Selbstnutzung erworben wird, ist die Riester-Förderung
zurückzuzahlen. |
Dieter
P. Gonze, Stb.
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Letzte Bearbeitung 30. 6.2008 |