Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.
Ein
herzliches Willkommen auf den WEB-Seiten des
Lohnsteuerhilfevereines
Hessen e.V.
Beratungen zu
Arbeitnehmersteuerfragen,
Kindergeld,
Einkommensteuererklärung, Immobilienerwerb etc.
für Arbeitnehmer,
Rentner, Auszubildende, Arbeitslose
im Rahmen der
Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine
nach dem Steuerberatungsgesetz (§ 4 Nr. 11 StBerG)
Was ist ein
Lohnsteuerhilfeverein – wofür braucht man ihn?
Jahr für Jahr verzichten
Arbeitnehmer auf tausende von Euros an zuviel bezahlter Steuer oder nicht
gewährter Steuervergünstigungen! Dies nur weil sie mit der Fülle der steuerrechtlichen
Vorschriften und Erklärungen nicht mehr zu recht kommen oder ihre Ansprüche
überhaupt nicht kennen. Der Gesetzgeber „erfindet“ jährlich neue und
komplizierte – Formulare um die wirtschaftlichen Lebensumstände
seiner Bürger zu erforschen und um diese mit Steuern zu belasten. Die Abfragen
in den Steuerformularen „durchleuchten“ den Bürger und plausibilisieren
gleichzeitig seine Angaben. Mit den
Lohnsteuerhilfevereinen haben sich Arbeitnehmer eine Selbsthilfeeinrichtung geschaffen, die den Mitgliedern in
ihren Steuerangelegenheiten gegen einen kostengünstigen Beitrag professionelle
Unterstützung bietet. Dies reicht von der Erstellung
der Einkommensteuererklärung, der Erledigung aller Behördengänge und
Korrespondenz mit der Finanzverwaltung, der rechtlichen Vertretung bei
Steuerrechtsstreitigkeiten vor der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten,
der Hilfe bei Fragen zum Kindergeld,
der Wohnbauförderung, der Riesterrente
u.s.w.. So konnten und können die Lohnsteuerhilfevereine eine Vielzahl von
Ansprüchen ihrer Mitglieder auch gerichtlich durchsetzen. Den Mitgliedern
entstehen hierbei – außer dem Mitgliedsbeitrag – keinerlei Kosten. Die vom
Gesetzgeber ausdrücklich eingeräumte Beratungsbefugnis nach § 4 Nr.11 des
Steuerberatungsgesetzes umfasst die Beratung von Arbeitnehmer, Rentnern und
Pensionäre. Bürger mit Einkünften aus gewerblicher oder selbstständiger
Tätigkeit berät der Verein nicht. Auch Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung und/oder Kapitalvermögen darf der
Lohnsteuerhilfeverein beraten, wenn die Summe dieser Einkünfte 13.000€ bzw. bei
Verheirateten 26.000€ nicht übersteigt. In den Beratungsstellen der
Lohnsteuerhilfevereine sind Mitarbeiter in der Arbeitnehmerberatung tätig, die
jährlich mehrere hundert Einkommensteuerberatungen durchführen und damit schon
zwangsläufig über ein hohes Erfahrungspotential
und einen unbestrittenen Erfahrungsvorteil gegenüber anderen Beratern verfügen.
Die Berater der Lohnsteuerhilfevereine sind damit die Spezialisten in der Arbeitnehmerberatung.
Auch in der Öffentlichkeitsarbeit sind die Lohnsteuerhilfevereine aktiv und
vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und letztlich auch aller
Arbeitnehmer. So halten wir es für absolut untragbar, dass die Bürger
aufgefordert werden, ihre persönlichen Daten – ohne fachlichen Rat und Rechtschutz
– vom Wohnzimmer aus via ELSTER bzw.
dem Heimcomputer an das Finanzamt zu übertragen. Elektronische Datenübertragung
erfolgt auch seitens des Vereins. Allerdings erst nach der persönlichen
Beratung und natürlich nur die Daten, die für die Besteuerung von Bedeutung
sind. Es macht
überhaupt keinen Sinn, diese Fragen ohne professionelle Hilfe und ohne
Rechtschutz zu beantworten. Nach dem der Bürger sich der Finanzverwaltung
offenbart hat, gilt es nur noch die anfallenden Steuern zu zahlen. Steuerliche Gestaltungen und
Optimierungen sind im Nachgang nicht möglich. Daran ändert auch das
unübersehbare Angebot an EDV-Programmen, Fachliteratur und gut gemeinten
„Steuertipps“ der Versicherungen, Banken u.a. nichts. Informationsüberflutung
und die Geschwindigkeit der Gesetzesänderungen führten hier letztlich zur
Hilflosigkeit.
Was kann ich hier noch
erfahren ?
Über die
grünen Bedienleisten auf der linken Bildschirmseite erfahren Sie
das Wichtigste über den Verein, die Mitgliedschaft, die Beratungsstellen, die Beitragsordnung, welche Belege
Sie zum Termin benötigen und die eine oder andere aktuelle
steuerliche Information !
Aber Achtung: Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen
Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung kann nicht
übernommen werden!