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Kinderzuschlag

Einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Er beträgt maximal 140 Euro im Monat.

Der Kinderzuschlag wird an denjenigen Elternteil gezahlt, der nur aufgrund der Unterhaltsverpflichtung für das Kind die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld II erfüllen würde. Durch die Zahlungen eines Kinderzuschlags in Höhe von 140 EUR monatlich je Kind für die Dauer von maximal 36 Monaten, soll vermieden werden, dass Personen nur wegen dieser Unterhaltsverpflichtung unter das Arbeitslosengeld II fallen.  Seit 2008 wird der Kinderzuschlag ohne Befristung gewährt. Ab 1. Oktober 2008 wurde der Kreis der Bezugsberechtigten durch die Anhebung der Einkunftsgrenzen ausgeweitet. Eheleute mit Bruttoeinkommen von bis zu 900€ monatlich und Alleinerziehende mit Einkommen von bis zu 600€ haben einen Anspruch auf Kindergeldzuschlag. Zusätzliche Erwerbseinkommen nur noch zu 50 Prozent angerechnet (bisher 70 Prozent.

Anträge auf Kinderzuschlag nimmt ausschließlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen, sie ist auch für die Bearbeitung zuständig.

Hier klicken zum Merkblatt der Familienkasse ab 1.10.2008

 

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag: hier klicken

 

 

Dieter P. Gonze, Stb. 24. 9.2008

 

Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.

Letzte Bearbeitung

September 2008

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.