Hinweise: Diese Internetseiten stellen Informationen und keine Rechtsberatung dar. Für Fehler und Aktualität kann keine Haftung übernommen werden. Soweit diese Informationen Themen behandeln, die die gesetzliche Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereines übersteigen, haben diese Themen rein informatorischen Charakter und können nicht Gegenstand einer zukünftigen Beratung sein.

Wichtige Informationen zur Berufsausbildungsförderung nach dem BAFÖG:

Zum 1.Oktober 2008 steigen die BAföG-Bedarfssätze um 10 Prozent, die Freibeträge um 8 Prozent.

Der BAföG-Höchstsatz liegt dann bei 643 € monatlich (bisher 585 €). Die Hinzuverdienstgrenze wurde auf 400 € monatlich angehoben.

·      Hier der Link zum BAFÖG-Rechner

·      Hier der Link zum Gesetzgeber / Bundesministerium für Ausbildung und Forschung

·      Hier der Link zu BAFÖG-Aktuell

 

 

Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.

Letzte Bearbeitung

Juli 2009

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.