Rabattweiterleitung an Bankmitarbeiter u. U. steuerfrei möglich

Gewährt eine Bank ihren Arbeitnehmern die Weitergabe der erhaltenen Provision für die Vermittlung von Versicherungen, so kann diese Zahlung unter Ausnutzung des Rabattfreibetrages gem. § 8 Abs. 3 EStG von 1.080,-- EURO steuerfrei erfolgen. Die Vermittlungsleistungen der Bank werden nicht den Bankmitarbeitern, sondern allen Bankkunden angeboten. Damit sind nach Auffassung des Finanzgerichtes Köln die Bedingungen für die Gewährung des Rabattfreibetrages erfüllt (FG Köln 21. 4.2005 10 K 7434/01 / BFH-REV unter IV R 44/05)     

 

 

Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.
** Stand: 13.11.2005 / 22.00 Uhr **