Rabattweiterleitung
an Bankmitarbeiter u. U. steuerfrei möglich
Gewährt eine Bank ihren
Arbeitnehmern die Weitergabe der erhaltenen Provision für die Vermittlung
von Versicherungen, so kann diese Zahlung unter Ausnutzung des Rabattfreibetrages
gem. § 8 Abs. 3 EStG von 1.080,-- EURO steuerfrei erfolgen. Die Vermittlungsleistungen
der Bank werden nicht den Bankmitarbeitern, sondern allen Bankkunden angeboten.
Damit sind nach Auffassung des Finanzgerichtes Köln die Bedingungen
für die Gewährung des Rabattfreibetrages erfüllt (FG Köln
21. 4.2005 10 K 7434/01 / BFH-REV unter IV R 44/05)
Lohnsteuerhilfeverein
Hessen e.V.
** Stand: 13.11.2005 / 22.00 Uhr **