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Neue Steuer-Identifikationsnummer – Vereinfachung oder mehr Kontrolle?

Die Bundesregierung hat in ihren Pressemitteilungen die neue Steueridentifikationsnummer  (Steuer-ID) als einen Schritt zur Vereinfachung und besseren Service für die Bürger dargestellt. Das es für die Arbeit der Verwaltung - insbesondere der Finanzverwaltung - durch die Einführung einer einheitlichen und für den Bürger lebenslang geltenden Identifikationsnummer einfacher werden kann, klingt verständlich. Warum darüber hinaus der Bürger hiervon erheblich profitieren soll, ist – trotz gegenteiliger Bekundungen - nicht erkennbar.

Was passiert tatsächlich ?  

Bis zum Ende des Jahres 2008 erhalten alle in Deutschland gemeldeten Bürger (ca. 80 Mio) vom Bundeszentralamt für Steuern ein Schreiben, in dem die persönliche Steueridentifikationsnummer und die hierzu gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Die Nummer wird von Geburt an erteilt und gilt ein Leben lang. Dies auch, wenn zunächst noch überhaupt keine Steuererklärung abzugeben ist.

 

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern die keine verschlüsselte Informationen enthalten. Zu dieser Steuer-ID werden folgende Daten gespeichert:

 

Familienname,

frühere Namen,

Vornamen,

Doktorgrad,

Tag und Ort der Geburt,

Geschlecht,

aktuelle bzw. letztbekannte Anschrift,

zuständige Finanzbehörde,

Sterbetag

 

Weitere Daten werden nicht gespeichert. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem der Steuerpflichtige verstorben ist gelöscht. Nach Erhalt des Mitteilungsschreibens sind diese Daten vom Betroffenen zu prüfen und ggf. Fehler bei der Absendestelle des Schreibens anzuzeigen. Zukünftig soll diese Steuer-ID die bisherige Steuer-Nummer sowie andere Zuordnungsnummern für staatliche Zulagen, wie beispielsweise beim Kindergeld etc., ablösen. Für eine Übergangszeit muss nun neben der neuen Steuer-ID auch noch die bisherige Steuernummer angegeben werden. Das Bundesfinanzministerium wirbt für die neue Steuer-ID unter dem Hinweis, dass zukünftig die Bürger damit auf elektronischem Wege ihre Daten und Erklärungen bei der Verwaltung abgegeben können und hierfür vom Staat zukünftig noch weitere Serviceprogramme zur Verfügung gestellt werden. Auch hier liegt die Vereinfachung und damit der Vorteil eher bei der Verwaltung. Für den Bürger ist es zwar bequem vom Wohnzimmer aus seine Daten zu versenden, aber er kann seine Ansprüche im vorhinein nicht mehr erkennen und liefert alle Informationen ohne Kenntnis über deren Bedeutung und Auswirkung an den Fiskus. Datenfelder / Informationen die elektronisch abgefragt werden, werden unbedarft ausgefüllt, obwohl dies im konkreten Fall vielleicht unbedeutend sind. Auch wenn beim Bundeszentralamt zu der Steuer-ID nur die wenigen angeführten Daten gespeichert werden, erfolgt durch die Zuordnung von Informationen unterschiedlichster Behörden auf diese Steuer-ID eine eindeutige Identifizierung und Zusammenführung von Informationen. Genau des ist der Zweck der neuen Steuer-ID – die eindeutige Identifikation des Steuerbürgers. Eine der ersten Anwendungen wird der Datenabgleich der Rentenkassen, Lebensversicherungen und Versorgungswerke mit der Finanzverwaltung über diese neue ID-Kennung sein. Dies sicherlich rückwirkend ab dem Jahr 2005. Die Folgen können im Einzelfall fatal sein. Alleine aus der Plausibilisierung des elektronischen - von verschiedenen Stellen – natürlich unter Angabe der Steuer-ID – gespeicherten Datenmaterials, kann erkannt werden, ob die Angaben in der Steuererklärung des Bürgers vollständig und zutreffend sind. Erst die neue Steuer-ID macht es beispielsweise möglich, dass ein Datenabgleich über staatliche und private Rentenbezieher möglich ist. An Hand der Summe der Renteneinkünfte kann eine Steuerpflicht vermutet werden, oder vielleicht erkannt werden, dass bestimmte Einkünfte dem Fiskus bisher überhaupt nicht bekannt waren. Per Saldo halten sich die Vorteile für den Bürger in Grenzen. Im Gegenteil, er muss auf der Hut sein, seine Steuererklärung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, damit er bei einer späteren Datenplausibilisierung nicht durch fällt und in Erklärungsnotstand gerät.

 

Dieter P. Gonze, Stb.

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Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.

Letzte Bearbeitung

August 2008

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.