Hinweis: Diese
Internetseiten stellen Informationen und keine Rechtsberatung dar. Für Fehler
und Aktualität kann keine Haftung übernommen werden. Soweit diese Informationen
Themen behandeln, die die gesetzliche Beratungsbefugnis des
Lohnsteuerhilfevereines übersteigen, haben diese Themen rein informatorischen
Charakter und können nicht Gegenstand einer zukünftigen Beratung sein.
Die Bundesregierung hat in ihren Pressemitteilungen die neue
Steueridentifikationsnummer
(Steuer-ID) als einen Schritt zur Vereinfachung und besseren Service für
die Bürger dargestellt. Das es für die Arbeit der Verwaltung - insbesondere der
Finanzverwaltung - durch die Einführung einer einheitlichen und für den Bürger
lebenslang geltenden Identifikationsnummer einfacher werden kann, klingt
verständlich. Warum darüber hinaus der Bürger hiervon erheblich profitieren
soll, ist – trotz gegenteiliger Bekundungen - nicht erkennbar.
Was passiert tatsächlich ?
Bis zum Ende des
Jahres 2008 erhalten alle in Deutschland gemeldeten Bürger (ca. 80 Mio)
vom Bundeszentralamt für Steuern ein Schreiben, in dem die persönliche
Steueridentifikationsnummer und die hierzu gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden.
Die Nummer wird von Geburt an erteilt und gilt ein Leben lang. Dies auch, wenn
zunächst noch überhaupt keine Steuererklärung abzugeben ist.
Die Steuer-ID
besteht aus 11 Ziffern die keine verschlüsselte Informationen enthalten. Zu
dieser Steuer-ID werden folgende Daten gespeichert:
|
Familienname,
frühere
Namen, Vornamen, Doktorgrad,
Tag und Ort
der Geburt, |
Geschlecht,
aktuelle
bzw. letztbekannte Anschrift, zuständige
Finanzbehörde, Sterbetag |
Weitere Daten werden nicht gespeichert. Die Daten werden
spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem der Steuerpflichtige
verstorben ist gelöscht. Nach Erhalt des Mitteilungsschreibens sind diese Daten
vom Betroffenen zu prüfen und ggf. Fehler bei der Absendestelle des Schreibens anzuzeigen.
Zukünftig soll diese Steuer-ID die bisherige Steuer-Nummer sowie andere
Zuordnungsnummern für staatliche Zulagen, wie beispielsweise beim Kindergeld
etc., ablösen. Für eine Übergangszeit muss nun neben der neuen Steuer-ID auch
noch die bisherige Steuernummer angegeben werden. Das Bundesfinanzministerium
wirbt für die neue Steuer-ID unter dem Hinweis, dass zukünftig die Bürger damit
auf elektronischem Wege ihre Daten und Erklärungen bei der Verwaltung abgegeben
können und hierfür vom Staat zukünftig noch weitere Serviceprogramme zur
Verfügung gestellt werden. Auch hier liegt die Vereinfachung und damit der
Vorteil eher bei der Verwaltung. Für den Bürger ist es zwar bequem vom
Wohnzimmer aus seine Daten zu versenden, aber er kann seine Ansprüche im
vorhinein nicht mehr erkennen und liefert alle Informationen ohne Kenntnis
über deren Bedeutung und Auswirkung an den Fiskus. Datenfelder /
Informationen die elektronisch abgefragt werden, werden unbedarft ausgefüllt,
obwohl dies im konkreten Fall vielleicht unbedeutend sind. Auch wenn beim
Bundeszentralamt zu der Steuer-ID nur die wenigen angeführten Daten gespeichert
werden, erfolgt durch die Zuordnung von Informationen unterschiedlichster
Behörden auf diese Steuer-ID eine eindeutige Identifizierung und Zusammenführung
von Informationen. Genau des ist der Zweck der neuen Steuer-ID – die
eindeutige Identifikation des Steuerbürgers. Eine der ersten Anwendungen
wird der Datenabgleich der Rentenkassen, Lebensversicherungen und
Versorgungswerke mit der Finanzverwaltung über diese neue ID-Kennung sein. Dies
sicherlich rückwirkend ab dem Jahr 2005. Die Folgen können im Einzelfall fatal
sein. Alleine aus der Plausibilisierung des elektronischen - von verschiedenen
Stellen – natürlich unter Angabe der Steuer-ID – gespeicherten Datenmaterials,
kann erkannt werden, ob die Angaben in der Steuererklärung des Bürgers
vollständig und zutreffend sind. Erst die neue Steuer-ID macht es
beispielsweise möglich, dass ein Datenabgleich über staatliche und private
Rentenbezieher möglich ist. An Hand der Summe der Renteneinkünfte kann
eine Steuerpflicht vermutet werden, oder vielleicht erkannt werden, dass
bestimmte Einkünfte dem Fiskus bisher überhaupt nicht bekannt waren. Per Saldo
halten sich die Vorteile für den Bürger in Grenzen. Im Gegenteil, er muss auf
der Hut sein, seine Steuererklärung sorgfältig und nach bestem Wissen und
Gewissen zu erstellen, damit er bei einer späteren Datenplausibilisierung
nicht durch fällt und in Erklärungsnotstand gerät.
Dieter P. Gonze, Stb.
|
Letzte Bearbeitung August 2008 |