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Liquiditätsstärkung durch Kündigung von Lebensversicherungen?

Über die Hälfte aller abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen werden vor Ablauf der Versicherung durch den Versicherungsnehmer gekündigt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In den meisten Fällen liegen wirtschaftliche Gründe vor. Entweder kann die laufende Prämie nicht mehr bezahlt werden oder man benötigt dringend das Versicherungsguthaben um fällige Schulden zu tilgen.

 

Welche Möglichkeiten und Risiken bestehen für den Versicherungsnehmer, wenn er die Last einer Kapitallebensversicherung aufheben möchte?

 

1.      Beitragsfreistellung

Der Versicherungsnehmer beantragt aufgrund seiner aktuellen persönlichen Situation die zeitweilige oder endgültige Beitragsfreistellung zu seiner Lebensversicherung. Wenn die Versicherungsgesellschaft dieser Bitte zustimmt, sind keine Prämien mehr zu zahlen und der Versicherungsschutz reduziert sich auf das Niveau der bisher eingezahlten Beiträge. Das Kapitalguthaben wird erst am Ende der Laufzeit – entsprechend reduziert – ausgezahlt.

 

Vorteile:

o       Keine lfd. Belastung durch die Prämie

o       Geschmälerter aber teilweise bleibender Versicherungsschutz

o       Keine steuerliche Mehrbelastung durch eine steuerschädliche Kündigung des Vertrages.

 

Nachteile:

o       Das eingezahlte Kapital bleibt bis zum Ende der Laufzeit bei der Versicherung

o       Der Versicherungsschutz ist erheblich reduziert

 

 

2.      Kündigung der Versicherung

Der Versicherungsnehmer kündigt die Versicherung vorzeitig und beantragt die Auszahlung des verbleibenden Restguthabens.

 

Vorteile:

o       Auszahlung des Versicherungsguthabens auf Basis des Rückkaufwertes nach Abzug etwaiger Steuern.

o       Keine lfd. Belastung durch die Prämie

 

Nachteile:

o       Die Gewinnüberschüsse gehen größtenteils verloren.

o       Das ausgezahlte Guthaben liegt deutlich unter der Summe der eingezahlten Prämien.

o       Die Kündigung kann steuerschädlich sein und zur Versteuerung des ausgezahlten Gewinnanteils sowie zur Rückforderung von gewährten Zulagen führen.


 

3.      Verkauf der Versicherung

Fondsgesellschaften kaufen werthaltige Lebensversicherungspolicen gerne auf. Sie bezahlen die Prämien weiter und erhalten zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt eine interessante Rendite. Die Gesellschaften kaufen jedoch nicht alle Verträge auf. Der Rückkaufswert sollte über 6.000,-- Euro liegen. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach den erreichten Guthabenbeträgen und der zukünftigen Renditeerwartung.  Insbesondere Altverträge aus den 80ziger oder Anfang der 90ziger Jahre und Verträge ertragsstarker Versicherungsgesellschaften werden gerne aufgekauft. Der Kaufpreis liegt in der Regel zwischen 5% - 25% über dem Rückkaufswert der Versicherung. Die Abwicklung der Angelegenheit dauert im Schnitt sechs Wochen. Eine Zustimmung des Versicherers zu dem Verkauf  ist nicht erforderlich.

Infos und Anschriften solcher Kaufinteressenten oder Maklern findet man im Internet (Beispiele: www.bc-net.de  / www.barwert.de / www.life-service.de ). Es reicht wenn Sie Anbieter über GOOGLE und den Stichworten „Lebensversicherung Verkauf“ suchen lassen.

 

Vorteile:

o       Höherer Verkaufserlös als bei einer Kündigung der Versicherung.

o       Die Auszahlung bleibt i. d. R. steuerfrei

o       Keine lfd. Belastung durch die Prämie

o       Im Falle des Todes der versicherten Person nach dem Verkauf der Police, erhalten die Erben in einigen Fällen einen Anteil aus der Todesfall-Leistung ausgezahlt.

 

Nachteile:

o       Die Gewinnüberschüsse gehen teilweise verloren.

 

Tipp:

Haben Sie Ihre Kapitallebensversicherung zur Sicherung von Finanzierungen etc. an Banken oder andere Gläubiger abgetreten und steht eine Verwertung dieser Versicherung im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen an, so sollten Sie mit Ihrem Gläubiger den Verkauf anstatt die Pfändung des Versicherungsguthabens vereinbaren. Damit findet eine höhere Entschuldung als bei einer Pfändung statt.

 

Dieter P. Gonze, Stb.

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Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.

Letzte Bearbeitung

September 2007

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.