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Charakter und können nicht Gegenstand einer zukünftigen Beratung sein.
Liquiditätsstärkung durch Kündigung von Lebensversicherungen?
Über die Hälfte aller abgeschlossenen
Kapitallebensversicherungen werden vor Ablauf der Versicherung durch den
Versicherungsnehmer gekündigt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In den
meisten Fällen liegen wirtschaftliche Gründe vor. Entweder kann die laufende
Prämie nicht mehr bezahlt werden oder man benötigt dringend das
Versicherungsguthaben um fällige Schulden zu tilgen.
Welche Möglichkeiten und Risiken bestehen
für den Versicherungsnehmer, wenn er die Last einer Kapitallebensversicherung
aufheben möchte?
1. Beitragsfreistellung
Der
Versicherungsnehmer beantragt aufgrund seiner aktuellen persönlichen Situation
die zeitweilige oder endgültige Beitragsfreistellung zu seiner
Lebensversicherung. Wenn die Versicherungsgesellschaft dieser Bitte zustimmt,
sind keine Prämien mehr zu zahlen und der Versicherungsschutz reduziert sich
auf das Niveau der bisher eingezahlten Beiträge. Das Kapitalguthaben wird erst
am Ende der Laufzeit – entsprechend reduziert – ausgezahlt.
Vorteile:
o
Keine lfd. Belastung durch die Prämie
o
Geschmälerter aber teilweise bleibender Versicherungsschutz
o
Keine steuerliche Mehrbelastung durch eine steuerschädliche
Kündigung des Vertrages.
Nachteile:
o
Das eingezahlte Kapital bleibt bis zum Ende der Laufzeit bei
der Versicherung
o
Der Versicherungsschutz ist erheblich reduziert
2. Kündigung der Versicherung
Der
Versicherungsnehmer kündigt die Versicherung vorzeitig und beantragt die
Auszahlung des verbleibenden Restguthabens.
Vorteile:
o
Auszahlung des Versicherungsguthabens auf Basis des Rückkaufwertes
nach Abzug etwaiger Steuern.
o
Keine lfd. Belastung durch die Prämie
Nachteile:
o
Die Gewinnüberschüsse gehen größtenteils verloren.
o
Das ausgezahlte Guthaben liegt deutlich unter der Summe der
eingezahlten Prämien.
o
Die Kündigung kann steuerschädlich sein und zur Versteuerung
des ausgezahlten Gewinnanteils sowie zur Rückforderung von gewährten Zulagen
führen.
3. Verkauf der Versicherung
Fondsgesellschaften
kaufen werthaltige Lebensversicherungspolicen gerne auf. Sie bezahlen die
Prämien weiter und erhalten zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt eine
interessante Rendite. Die Gesellschaften kaufen jedoch nicht alle Verträge auf.
Der Rückkaufswert sollte über 6.000,-- Euro liegen. Die Höhe des Kaufpreises
richtet sich nach den erreichten Guthabenbeträgen und der zukünftigen
Renditeerwartung. Insbesondere
Altverträge aus den 80ziger oder Anfang der 90ziger Jahre und Verträge
ertragsstarker Versicherungsgesellschaften werden gerne aufgekauft. Der
Kaufpreis liegt in der Regel zwischen 5% - 25% über dem Rückkaufswert der
Versicherung. Die Abwicklung der Angelegenheit dauert im Schnitt sechs Wochen.
Eine Zustimmung des Versicherers zu dem Verkauf ist nicht erforderlich.
Infos und
Anschriften solcher Kaufinteressenten oder Maklern findet man im Internet (Beispiele:
www.bc-net.de / www.barwert.de / www.life-service.de
). Es reicht wenn Sie Anbieter über GOOGLE und den Stichworten „Lebensversicherung
Verkauf“ suchen lassen.
Vorteile:
o
Höherer Verkaufserlös als bei einer Kündigung der
Versicherung.
o
Die Auszahlung bleibt i. d. R. steuerfrei
o
Keine lfd. Belastung durch die Prämie
o
Im Falle des Todes der versicherten Person nach dem Verkauf
der Police, erhalten die Erben in einigen Fällen einen Anteil aus der
Todesfall-Leistung ausgezahlt.
Nachteile:
o
Die Gewinnüberschüsse gehen teilweise verloren.
Tipp:
Haben Sie Ihre Kapitallebensversicherung zur Sicherung von
Finanzierungen etc. an Banken oder andere Gläubiger abgetreten und steht eine
Verwertung dieser Versicherung im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen an, so
sollten Sie mit Ihrem Gläubiger den Verkauf anstatt die Pfändung des
Versicherungsguthabens vereinbaren. Damit findet eine höhere Entschuldung als
bei einer Pfändung statt.
Dieter P. Gonze, Stb.
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Letzte Bearbeitung September 2007 |