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Charakter und können nicht Gegenstand einer zukünftigen Beratung sein.
Arbeitslosengeld II /
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Welche Beträge können bei Erhalt von
Arbeitslosengeld II durch eine Erwerbstätigkeit hinzuverdient werden,
ohne dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt?
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen monatlichen Einkünften
durch Erwerbstätigkeit von bis zu 400Euro und von über 400 Euro.
1.
Monatlicher
Bruttolohn von bis zu 400 Euro
o
Etwaige Eigenanteile
für Sozialversicherung und Steuern mindern den zu berücksichtigenden Bruttolohn
o
Pauschaler
Grundfreibetrag (anstatt
WK) von 100€
o
20% des
den 100€ übersteigenden Betrages
Beispiel:
Erhalt eines monatlichen Aushilfslohns von
250Euro
Bruttolohn 250€
Grundfreibetrag 100€
20% von 150 30€ (250
– 100 = 150)
Anrechnungsfrei
bleiben 130€ (100
+ 30)
Als Einkommen anzurechnen: 120€ (250
– 100 – 30)
2.
Monatlicher
Bruttolohn über 400 Euro
o
Pauschaler
Grundfreibetrag von 100€
oder tatsächlich höhere und nachzuweisende Werbungskosten (Fahrtkosten
0,20€ je Entfernungskilometer oder Beleg zu öffentlichen Verkehrsmitteln)
o
20% des
100€ übersteigenden Betrages, bis zu einem Bruttolohn von 800€ = max. 140€
o
10% des
800€ übersteigenden Betrages bis zum Betrag von max. 1.200€ bei Hilfsbedürftigen ohne Kinder
und 1.500€ bei hilfsbedürftigen mit mindestens einem Kind.
Beispiel:
Erhalt eines monatlichen Bruttolohns von
950Euro und einem
Nettolohn von 741 Euro (Steuerklasse III):
Bruttolohn 900€
Grundfreibetrag / Werbungkosten 100€
20% von 700 140€
(800 – 100 = 700)
10%
von 100 10€ (900 – 800 = 100)
Anrechnungsfrei
bleiben
250€ (100 + 140 + 10)
Als Einkommen anzurechnen:
491€ (741 - 250)
Wichtig: Die Anrechnung bezieht sich auf
den tatsächlich erhaltenen Nettolohn. Für die Berechnung der Freibeträge ist
jedoch der Bruttolohn maßgebend.
Hinweis: Bei Beziehern von Sozialgeld bleiben Einnahmen von 100€ monatlich
anrechnungsfrei.
Bezugsgröße ist der Bruttolohn, bei gewerblicher oder
selbständiger Tätigkeit ist das Erwerbseinkommen separat zu ermitteln. Die
Ermittlung kann ggf. auch im Weg der sachgerechten Schätzung erfolgen.
TIPP: Um Unklarheiten zu
Vermeiden sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Fallmanager von der Agentur für
Arbeit sprechen.
Dieter
P. Gonze, Steuerberater
Hier klicken zum Merkblatt zum Arbeitslosengeld II der
Agentur für Arbeit
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Letzte Bearbeitung September 2007 |