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Arbeitslosengeld II / Grundsicherung für Arbeitssuchende

 

Welche Beträge können bei Erhalt von Arbeitslosengeld II durch eine Erwerbstätigkeit hinzuverdient werden, ohne dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt?

 

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen monatlichen Einkünften durch Erwerbstätigkeit von bis zu 400Euro und von über 400 Euro.

 

1.      Monatlicher Bruttolohn von bis zu 400 Euro

o       Etwaige Eigenanteile für Sozialversicherung und Steuern mindern den zu berücksichtigenden Bruttolohn

o       Pauschaler Grundfreibetrag (anstatt WK) von 100€

o       20% des den 100€ übersteigenden Betrages

 

Beispiel:      

Erhalt eines monatlichen Aushilfslohns von 250Euro

 

Bruttolohn                                      250€

Grundfreibetrag                             100€

20% von 150                                    30€               (250 – 100 = 150)

            Anrechnungsfrei bleiben            130€               (100 + 30)

Als Einkommen anzurechnen: 120€               (250 – 100 – 30)

 

2.      Monatlicher Bruttolohn über 400 Euro

o       Pauschaler Grundfreibetrag von 100€ oder tatsächlich höhere und nachzuweisende Werbungskosten (Fahrtkosten 0,20€ je Entfernungskilometer oder Beleg zu öffentlichen Verkehrsmitteln)

o       20% des 100€ übersteigenden Betrages, bis zu einem Bruttolohn von 800€ = max. 140€

o       10% des 800€ übersteigenden Betrages bis zum Betrag von max. 1.200€ bei Hilfsbedürftigen ohne Kinder und 1.500€ bei hilfsbedürftigen mit mindestens einem Kind.

 

Beispiel:      

Erhalt eines monatlichen Bruttolohns von 950Euro und einem

Nettolohn von  741 Euro (Steuerklasse III):

 

Bruttolohn                                                  900€

Grundfreibetrag / Werbungkosten       100€

20% von 700                                               140€ (800 – 100 = 700)

            10% von 100                                                  10€ (900 – 800 = 100)

            Anrechnungsfrei bleiben                        250€ (100 + 140 + 10)

Als Einkommen anzurechnen:                    491€ (741 - 250)

 

Wichtig: Die Anrechnung bezieht sich auf den tatsächlich erhaltenen Nettolohn. Für die Berechnung der Freibeträge ist jedoch der Bruttolohn maßgebend.

 

Hinweis: Bei Beziehern von Sozialgeld bleiben Einnahmen von 100€ monatlich anrechnungsfrei.

Bezugsgröße ist der Bruttolohn, bei gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit ist das Erwerbseinkommen separat zu ermitteln. Die Ermittlung kann ggf. auch im Weg der sachgerechten Schätzung erfolgen.

 

TIPP: Um Unklarheiten zu Vermeiden sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Fallmanager von der Agentur für Arbeit sprechen.

 

Dieter P. Gonze, Steuerberater

 

Hier klicken zum Merkblatt zum Arbeitslosengeld II der Agentur für Arbeit

 

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Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.

Letzte Bearbeitung

September 2007

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.