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Ferienjobs – Was gilt es zu beachten?

 

Ob überhaupt, ab welchem Alter und mit welchen Einschränkungen Kinder und Jugendliche zu beschäftigen sind und welche steuern- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen es zu beachten gilt, wird in der Praxis oft nicht bedacht. Dies kann, insbesondere bei Rechtsverstößen, unangenehme Folgen mit sich bringen.

 

Jugendliche die noch zur Schule gehen dürfen nach dem Jugenschutzgesetz generell keine feste Nebentätigkeit annehmen. Leichte Aushilfsjobs von täglich bis zu 2 Stunden sind Jugendlichen ab 13 erlaubt. Hierzu gehören Jobs wie Prospekte oder Zeitschriften austragen etc. Die Schule darf jedoch nicht vernachlässigt werden. 15 Jährige dürfen in den Ferien bereits bis zu 8 Stunden am Tag leichte Tätigkeiten ausführen.

 

Das Bundesfinanzministerium hat ein Arbeitsblatt zur Beschäftigung von Jugendlichen herausgeben dass hierzu wichtige Informationen enthält.

 

Dieter P. Gonze, Stb.

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Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V.

Letzte Bearbeitung

Juli 2009

Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.