Hinweis: Diese Internetseiten stellen Informationen und keine
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gesetzliche Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereines übersteigen,
haben diese Themen rein informatorischen Charakter und können nicht
Gegenstand einer zukünftigen Beratung sein.
Ferienjobs
– Was gilt es zu beachten?
Ob überhaupt, ab welchem Alter und mit welchen
Einschränkungen Kinder und Jugendliche zu beschäftigen sind und
welche steuern- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen es zu beachten
gilt, wird in der Praxis oft nicht bedacht. Dies kann, insbesondere bei
Rechtsverstößen, unangenehme Folgen mit sich bringen.
Jugendliche die noch zur Schule gehen dürfen nach dem
Jugenschutzgesetz generell keine feste Nebentätigkeit annehmen. Leichte
Aushilfsjobs von täglich bis zu 2 Stunden sind Jugendlichen ab 13 erlaubt.
Hierzu gehören Jobs wie Prospekte oder Zeitschriften austragen etc. Die
Schule darf jedoch nicht vernachlässigt werden. 15 Jährige
dürfen in den Ferien bereits bis zu 8 Stunden am Tag leichte
Tätigkeiten ausführen.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Arbeitsblatt zur
Beschäftigung von Jugendlichen herausgeben dass hierzu wichtige
Informationen enthält.
Dieter
P. Gonze, Stb.
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Letzte Bearbeitung Juli 2009 |