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Außergewöhnliche
Belastungen
Bei den außergewöhnlichen Belastungen im steuerlichen Sinne,
handelt es sich, wie bei den Sonderausgaben, um Aufwendungen die nicht im
wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen.
Im Gegensatz zu den normalen Ausgaben der Lebensführung handelt es
sich jedoch hier um „außergewöhnliche“ Aufwendungen. Außergewöhnlich
bedeutet, dass diese Aufwendungen der überwiegenden Mehrzahl der
Steuerpflichtigen gleicher Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse
nicht, bzw nicht in dieser Höhe entstehen. Darüber hinaus muss es sich
hierbei um Aufwendungen handeln die zwangsläufig entstehen. Zwangsläufig
entstehen Aufwendungen, wenn man sich ihnen aus sittlichen, moralischen oder gesetzlichen
Gründen nicht entziehen kann.
Typische Aufwendungen sind Arztkosten, Scheidungskosten,
Beerdigungskosten naher Angehöriger, Belastungen aus einer Naturkatastrophe und
ähnlichen Aufwendungen.
Bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen, wird der
Abzugsbetrag um die so genannte „zumutbare Eigenbelastung“ gekürzt. Diese liegt
– je nach Einkommens- und Familienverhältnissen, zwischen 1% und 7% vom
Gesamtbetrag der Einkünfte.
Hier klicken zu weiteren Infos: Steuervergünstigungen für
Kranke und Behinderte
Dieter
P. Gonze, Steuerberater
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Letzte Bearbeitung September 2007 |